Bürgergeld für unter 25 Jährige?


28.09.2024, 16:20

Natürlich vorausgesetzt er wäre nicht für ALG1 Qualifiziert und könnte nicht für seine Kosten alleine aufkommen

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das Kind unter 25 schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hat, wären die Eltern im Regelfall eh aus der Unterhaltspflicht raus.

Aber selbst wenn das Kind noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hätte, aber unter 25 schon im eigenen Haushalt leben würde und seinen Lebensunterhalt bisher aus eigenem Einkommen decken konnte, bestünde bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen auch Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter.

Selbst wenn es eine Aufstockung zum ALG - 1 von der Agentur für Arbeit sein würde, wenn die Anwartschaftszeit erfüllt wäre und das anrechenbare Einkommen den Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht decken würde.

Dann müsste man aber einen möglichen vorrangigen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde prüfen.

Nur wenn das Kind unter 25 Jahren noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hätte, nicht mehr im Haushalt der Eltern leben würde und auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung wäre, könnte das Jobcenter bei Antragstellung auf Bürgergeld im nachhinein eine mögliche Unterhaltspflicht der Eltern prüfen.


isomatte  30.09.2024, 06:03

Danke dir für deinen Stern !

MarcMeyer 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 20:10

In dem Fall hätte die Person keine Ausbildung oder Studium absolviert.Sagen wir mal die Person hatte bis jetzt eine ausbildung,verliert sie also würden die Eltern trotzdem nicht Unterhaltspflichtig sein?

isomatte  28.09.2024, 20:34
@MarcMeyer

Wenn das Kind noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hat, sind die Eltern theoretisch zum Unterhalt verpflichtet, sollten sie leistungsfähig sein.

Aber auch das Kind hat hier entsprechende ernsthafte Bemühungen zu erbringen, einen Abschluss einer Erstausbildung oder Studium zielstrebig zu verfolgen.

Eine Fehlentscheidung in der Wahl der Ausbildung, dazu würde auch ein Abbruch einer Ausbildung oder Studium zählen, wird jedem Kind zugestanden, es hat also keinen Einfluss auf einen möglichen Unterhaltsanspruch der Eltern.

Dann müsste das Kind schon mehrfach abbrechen und das ohne Grund, dann könnte das Kind unter Umständen seinen Unterhaltsanspruch verwirkt haben, aber das müsste dann vor dem Familiengericht geklärt werden.

Zurück zur eigentlichen Frage, wenn das Kind wie erklärt schon alleine leben würde, noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben würde und seine Ausbildung verlieren oder abbrechen würde, können die Eltern bei Leistungsfähigkeit nur dann zum Unterhalt verpflichtet werden, wenn das Kind nachweislich auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung oder Studium ist und das ganz sicher dann auch bundesweit.

Das Jobcenter würde dann bei Bedürftigkeit und erfüllen der sonstigen Voraussetzungen sicher erst einmal Leistungen bewilligen und zahlen, aber unter Umständen halt die Leistungsfähigkeit der Eltern prüfen und ggf.zumindest einen Teilbetrag von den Eltern zurück fordern.

Nein.

Außerdem würde man Arbeitslosengeld bekommen, nix Bürgergeld.


MarcMeyer 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 15:40

Alg1 hat auch seine Voraussetzungen,man muss doch mindestens 12 monate vorher versichert gearbeitet haben