Brückenteilzeitgesetz Anspruch auf festen freien Tag?
Gerne würde ich von einer 5-Tagewoche auf eine 4-Tagewoche gehen.
In dem schriftlichen Antrag auf Brückenteilzeit, soll man die genaue Umverteilung der Arbeitszeiten angeben. Nun wäre meine Frage, ob man einen Anspruch darauf bekommen kann, dass der freie Tag jede Woche am selben Tag ist?
Es gibt Kollegen im Unternehmen die an bestimmten Tagen nicht können, weil sie z.B. das Kind betreuen müssen. Oder eine andere Kollegin die auch das Brückenteilzeitgesetz in Anspruch genommen hat, welche einen festen freien Tag in der Woche hat (durch Einklage beim ArbG).
Ich arbeite in einem Großunternehmen von mehr als 30.000 Beschäftigten (Einzelhandel).