Brief im knast schreiben liebe?

1 Antwort

Hey Ks4444,

ich hoffe, dass ich dir mit meine Worte etwas behilflich sein kann. Denn eine mir bekannte Person befindet sich ebenfalls in einer Justizvollzugsanstalt, jedoch in Untersuchungshaft, zu welcher ich den persönlichen, telefonischen und schriftlichen Kontakt aufrechterhalte.

Was darf in einem Brief enthalten sein?

Wenn dein Freund sich in Untersuchungshaft befindet, so werden die Briefe, welche ihr euch schicken möchtet, von dem zuständigen Gericht gelesen (Postkontrolle). Das kann jedoch zwei Wochen oder mehr in Anspruch nehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Briefe keinen verdächtigen Inhalt besitzen. Denn während der Untersuchungshaft darf nicht über das "Ereignis" gesprochen werden. Auch in Briefen darf das "Ereignis" nicht erwähnt oder angedeutet werden. Ansonsten wird ein Brief von dem zuständigen Gericht einbehalten und könnte eventuell mit Konsequenzen verbunden sein. Über alles Andere darf gesprochen/geschrieben werden. Nur nicht über das "Ereignis" und alles, was damit verbunden ist.

Sollte dein Freund sich jedoch bereits in "richtiger" Haft befinden, so darf über das "Ereignis" eventuell gesprochen/geschrieben werden. Auch die Briefe, welche ihr euch schicken möchtet, werden von der zuständigen Justizvollzugsanstalt von Justizbeamtinnen/Justizbeamte gelesen. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Drohen dir Probleme, wenn sich herausstellt, dass du die Freundin von Herrn xxx bist?

Wenn die Polizei, das zuständige Gericht, die Anwältin/der Anwalt deines Freundes und/oder die Justizvollzugsanstalt nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass der Herr xxx eine Freundin hat, welche mit dem Herrn xxx vor dem "Ereignis" Kontakt hatte, so KÖNNTE dies tatsächlich für einige Umstände sorgen. Du solltest dann damit rechnen, dass die Polizei auf dich zukommen und dir einige Fragen stellen könnte, wenn die Ermittlungen bezüglich des "Ereignisses" noch nicht abgeschlossen sein sollten. Mögliche Fragen der Polizei:

  • Wie hat sich der Herr xxx verhalten?
  • Zu welchen Personen hatte der Herr xxx noch Kontakt?
  • Hatte der Herr xxx eine Arbeit?
  • Hatte der Herr xxx familiären Bezug?
  • Hatte der Herr xxx familiäre Probleme?
  • Hatte der Herr xxx soziale Schwierigkeiten?
  • Hatte der Herr xxx finanzielle Schwierigkeiten?

Durch Fragen der Polizei wird sich eine/mehrere neue Erkenntnis/Erkenntnisse erhofft, welche entweder zur Entlastung oder Belastung der beschuldigen Person beitragen sollen. Zudem KÖNNTE die Polizei dir Fragen stellen, um zu überprüfen, ob du die bisherigen Ergebnisse wahrheitsgemäß wiedergeben und die Fragen richtig beantworten kannst. Schließlich bist du die Freundin eines Beschuldigten und könntest etwas wissen, was zum "Ereignis" beitragen könnte.

Natürlich hast du das Recht, sämtliche Aussagen zu verweigern, wenn die Polizei tatsächlich auf dich zukommen sollte. Denn alles, was du gegenüber der Polizei äußerst, könnte auch gegen dich verwendet werden. Um das zu vermeiden kannst du die Aussage/Aussagen verweigern.

LG, Toxic38


Ks4444 
Beitragsersteller
 11.06.2018, 13:24

Ich danke dir vom herzen endlich mal eine vernünftige Antwort danke dir

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Toxic38  11.06.2018, 20:36
@Ks4444

Gern geschehen :)

Solltest du deinem Freund einen Brief schreiben und in diesem Brief erwähnen, dass du die Freundin bist, so könnte es passieren, dass das zuständige Gericht den Brief einbehalten könnte oder, wenn die JVA den Brief lesen sollte, dass die JVA den Brief oder die Erkenntnis, dass du die Freundin bist, an das zuständige Gericht weiterleiten könnte.

Du könntest, wie gesagt, für einen Wirbel sorgen, wenn sich herausstellen sollte, dass du die Freundin bist. Aber wie gesagt; wenn die Polizei auf dich zukommen sollte, solltest du deine Aussage verweigern, weil das, was du der Polizei sagst, gegen dich verwendet werden kann, was bedeutet, dass dir rechtliche Konsequenzen drohen. Ein Beispiel wäre eine Strafanzeige wegen Falschaussage, was mit mindestens drei Monate Haftstrafe verbunden sein kann.

Ich rate dir, dass du deine Aussage verweigern solltest. Wenn du etwas zu dem Fall sagen kannst/möchtest, dann rede NUR mit der Anwältin/mit dem Anwalt deines Freundes. Aber meide die Polizei. Das ratet dir fast jede Anwältin/jeder Anwalt. So kannst du vermeiden, dass du selbst in Schwierigkeiten geratest.

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Ks4444 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 00:42
@Toxic38

Ach man ich glaube ich lass es einfach mit dem brief nicht das ich da selbst irgendwelche Probleme dann habe obwohl ich schon die Besucher erlaubnis hab deswegen egal mit dem brief.. ich danke dir das du mir so weiterhilfst und mit rat gibst danke wirklich

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Toxic38  12.06.2018, 09:40
@Ks4444

Ich helfe gern, wenn ich kann :)

Die Besuchserlaubnis hat nichts damit zu tun, ob du durch die Erkenntnis, dass du die Freundin bist, Probleme bekommen könntest oder nicht. Denn die Besuchserlaubnis wird fast jeder Person erteilt.

Aber was mich wundert ist, dass das Gericht oder die Polizei noch nicht auf dich zu gekommen ist. Denn spätestens durch die Beantragung deiner Besuchserlaubnis hätte das Gericht sehen müssen, dass es da noch jemanden gibt, der etwas sagen könnte.

Aber ich erkenne da noch etwas Anderes:

Wenn du deinen Freund öfters besuchst, dann wird es irgendwann rauskommen, dass er dein Freund ist. Verheimlichen kannst du es also nicht.

Ich rate dir, dass du mal mit der Anwältin/dem Anwalt reden solltest. Sie/Er kann vermutlich helfen :)

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Toxic38  12.06.2018, 09:47
@Toxic38

Ich habe etwas vergessen:

Wenn du mit der Anwältin/dem Anwalt reden möchtest, so muss dein Freund seiner Anwältin/seinem Anwalt erst die Erlaubnis erteilen, dass die Anwältin/der Anwalt dir Auskunft geben darf. Denn alles, was dein Freund mit seiner Anwältin/seinem Anwalt bespricht, ist streng vertraulich. Selbst das Gericht/die JVA darf die Briefe von Anwältin/Anwalt zur/zum Mandantin/Mandanten nicht lesen. Diese Briefe sind von der Postkontrolle ausgeschlossen.

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