Braucht man für eine Wohngemeinschaft wenn man sich da bewerben will eine feste Arbeit?

4 Antworten

Nicht zwingend. In einer Wohngemeinschaft wohnt man ja zusammen, hat I.d.R. ein eigenes Zimmer und teilt sich Küche Bad etc. und teilt sich die Kosten. Welche Bedingungen es ansonsten ging, da legt i.d.R. derjenige fest, der den Mietvertrag ausstellt. Es gibt z.B. haufenweise studentische WGs, die würden jetzt nicht unbedingt einen Berufstätigen nehmen. Eine Senioren WG wird vermutlich keinen 30 Jährigen nehmen und eine Berufstätigen WG keinen Arbeitslosen oder Studenten. Oft entscheidet die WG gemeinsam, welche Vorstellungen sie von einem WG Bewohner haben. Es muss ja am Ende für alle passen.

Eine Wohngemeinschaft teilt sich die laufenden Kosten und da sollte sichergestellt sein, dass jeder Bewohner sich regelmäßig an den Kosten beteiligt. Wie er das macht, sollte nachweisbar sein. Ob durch Unterstützung der Eltern oder vom Amt oder durch Arbeit. Wenn man keine Arbeit hat, aber die Kosten tragen kann, reicht hier eben ein Nachweis. Man kann seine Situation ja dann erklären. Von daher würde ich mal sagen: nicht zwingend ist dann ein Nachweis über eine Tätigkeit erforderlich, Hauptsache, man kann seine Kosten tragen.

Nicht zwangsläufig.

Aber du wirst verstehen, warum sich eine Gemeinschaft eher Mitglieder aussucht, die auch in der Lage sind ihren Teil zu bezahlen.

Du kannst dich bewerben wo du willst,

ob der Hauptmieter das Risiko eines Zahlungsausfalls trägt und lust auf Stress hat wage ich zu bezweifeln