Braucht man für die Namensänderung ein psychologisches Gutachten, oder reicht ein Beleg vom Psychologen (Begründung: Psychische Belastung)?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo MrPot,

normalerweise stellst du einen Antrag und legst eine Begründung bei. Wenn diese für den zuständigen Beamten begründet und nachvollziehbar ist, dann geht das ganz ohne Probleme.

Wenn der Fall aus irgendwelchen Gründen schwierigier liegt, dann ist ein ärztliches oder psychologisches Attest mit Sicherheit hilfreich.

Frag erst mal bei deinem Amt nach, was sie von dir brauchen, bevor du dich in Unkosten stürtz. Kostet am Ende sowieso noch genug Geld, da ja deine Geburtsurkunde und alle Ausweise geändert werden müssen.

Alles Gute dir,

LG Mata


Matahleo  24.09.2016, 08:25

Vielen Dank fürs Sternchen 😊 ich hoffe für dich dass alles gut geht. LG Mata

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MrPot 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 11:40

Hallo Matahleo, danke für deine Antwort. Ich war schon beim Amt und die nette Dame hat mir die jeweiligen Anträge gegeben, Sie meinte bei psychischer Belastung bräuchte ich eben ein Art "Attest" vom Psychologen. Deshalb wollte ich wissen ob ein Beleg vom Psychologen reicht oder ob wirklich ein Gutachten nötig ist.

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Matahleo  13.09.2016, 11:48
@MrPot

Ah, verstehe. Du solltest mal mit deinem Psychologen darüber sprechen, dass er dir eben was schreibt, weil du deinen Namen ändern lassen willst. Vermutlich kennt er ja deine Probleme damit. Und ob er das dann Gutachten oder Attest nennt, das liegt glaube ich am Geld.

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Psychol. stellen kein Attest aus wie es ein Arzt tut. Zumindest ein Kurzgutachten wird nötig sein. Wenn der Psychologe dich gut kennt und es befürworten kann, ist kein großer Aufwand nötig.

Ein fremder Psychologe wird natürlich genau nachforschen, wieso, weshalb, was das bringen soll, etc...

Gefälligkeitsgutachten stellt kein Psych. aus.

Hi,

um die Frage beantworten zu können, musst du einen entsprechenden Antrag, mit Begründung, stellen.

Die Behörde entscheidet dann, ob ein Gutachten nötig ist.

http://www.fr-online.de/recht/neuer-name-aendern-lassen-namensaenderung-kosten-behoerde-grund,21157310,27041528.html


Ottavio  13.09.2016, 13:23

Die Antwort ist sehr informativ Ein paar Kleinigkeiten lassen sich dennoch ergänzen, was die Kosten betrifft:

Auf die Namensänderung bei Geschlechtsumwandlung wird ausdrücklich eingegangen, Sie kostet m.W. nichts, jedenfalls, wenn die Person ohne eigenes Einkommen ist.

Eine Änderung des Familiennamens kann eher recht teuer werden. Der Preis richtet sich nach der Anzahl der geänderten Buchstaben. Das weiß ich von vielen Juden, die als ukrainische Staatsbürger nach Deutschland gekommen sind. Dabei wurde ihr Name aus der kyrillischen Schrift in die lateinische übertragen nach französischer Transskription. Meistens war schon die kyrillische Schreibweise eine Transskription aus der hebräischen Schrift der jiddischen Sprache, in die z.B. ein ursprünglich deutscher Name (etwa Kaufmann) eingegangen war. Wenn diese Menschen nach einigen Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, können sie die Schreibweise ihres Namens (z.B. in die ursprünglich deutsche) umwandeln. Aber selbst in diesem Fall ist das teuer - pro Buchstabe.

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