Braucht man Antrag vom Verkehrsamt für Theoretische Prüfung beim TüV?

3 Antworten

Das Ding ist, du DARF vor dem 19. Januar eh KEINE Prüfung machen, weil du zu jung bist.

Frühstens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag ist gesetzlich eine theoretische Prüfung erlaubt .. die praktische 1 Monat vorher.

Und du verstehst da war falsch .. der Antrag heißt halt: Antrag auf Fahrerlaubnis .. in dem Fall wir die Fahrerlaubnis eben der Führerschein, wie er im Sprachgebrauch meistens betitelt wird. Das hat nichts damit zu tun das du einen Antrag fürs FAHREN stellst. Sondern du teilst denen mit, dass du gerne einen Führerschein machen willst und bittest quasi um Erlaubnis damit.


meinemtext 
Fragesteller
 03.12.2021, 17:17

Okay somit hat es sich beantwortet.. danke

Aber ich kann es doch noch bis 17 schaffen oder?

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FahrschulNerd  03.12.2021, 17:39
@meinemtext

Kommt auf die Auslastung der Fahrschule und des Tüvs drauf an .. aber ja, machbar ist das noch.

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Moin,

die Fahrerlaubnisbehörde prüft ob Du alle Voraussetzungen für die Theorieprüfung erfüllt hast. Hierzu gehören unter anderem der Nachweis über die Mindestanzahl an Theoriestunden, der Erste-Hilfe Kurs, ein Sehtest etc. Zudem wird geprüft, ob Du bereits im Straßenverkehr straffällig gewesen bist. Hier kann ein Fahren ohne Führerschein zu einer Sperre von 1-2 Jahren führen und Du dürfest keinen Führerschein in dieser Zeit machen. Beim Auto wird zudem die Begleitperson geprüft. Auch hier kann ggf. gefordert werden, dass Du eine neue Begleitperson benennen musst, weil die die Du genannt hast nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder durch sein Verhalten im Straßenverkehr als nicht geeignet angesehen wird.

Sobald also die Prüfung durch ist und keine negativen Gründe dafür sprechen, dass Du den Führerschein machen darfst, bekommst Du die Zulassung zur Theorieprüfung.

Ich drück Dir die Daumen. Solltest Du noch weitere Fragen haben, kannst Du mich gern anschreiben.

Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

meinemtext 
Fragesteller
 03.12.2021, 17:13

Aber schau mal ich verstehe es nicht ganz.

Ich werde in 5 Monaten 17 und habe meine 14 Stunden, meinen Erste Hilfe Kurs usw. belegt. Warum macht mein Fahrlehrer keinen Termin beim TÜV? Sonst wird doch gesagt, das man seinen Führerschein bis 17 schaffen kann.

Die Mitarbeiterin bei der Fahrschule hat gesagt, das der Antrag noch geprüft werden muss, erst dann kann ich meine Theorieprüfung machen, aber warum? Bis Januar kann ich also nichts machen? Wie schaffen es dann die anderen in 3-5 Monaten?

Und im Internet steht das man frühstens 3 Monate vor Vollendung des 17 Lebensjahr die Theoretische Prüfung machen kann, stimmt das? Also darf ich die sowieso noch nicht machen oder wie?

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ChristianSpky  03.12.2021, 17:20
@meinemtext

Wie ich bereits oben beschrieben habe ist ausschließlich der Staat für die Erteilung der Fahrerlaubnis zuständig. Dieser nutzt dafür die Fahrerlaubnisbehörden die zu Prüfen haben, ob Du geeignet bist ein Kraftfahrzeug zu führen. Hierzu zieht sie die oben aufgeführten Kriterien heran. Erst dann darfst Du die Theorieprüfung machen und im Anschluss die praktische Prüfung, wenn Du Dir in der Zwischenzeit nichts zu Schulden kommen lässt.

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ChristianSpky  03.12.2021, 17:32
@meinemtext

Die Regelung der Ablegung der Theorieprüfung ergibt sich aus der Führerscheinverordnung. Hier gibt es gemäß § 10 Abs. 1 FeV bestimmte Mindestalter für Führerscheinklassen. Hier gibt es unter Nr. § 10 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) den Hinweis auf § 48 a der FeV. Dort findest Du alle Voraussetzungen für das begleitete Fahren mit 17.

Die Regelung das Du die Theorieprüfung erst 3 Monate vor dem Erreichen des 17ten Lebensjahres ablegen darfst ergibt sich aus § 16 Abs. 3 Satz 2. FeV. Daran kann auch die Fahrschule nichts ändern.

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Deine Fahrerlaubnis bekommst wenn Theorie und praktische Prüfung geschafft hast,sollte aber jedem logisch sein.


meinemtext 
Fragesteller
 03.12.2021, 17:03

ich meine das anmelden beim Straßenverkehrsamt

Sie können den Antrag bereits 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters stellen. Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von durchschnittlich 6 Wochen rechnen, indenen die vorgeschriebenen Ermittlungen durchgeführt werden.

das hier!

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