Kann meine Freundin bei mir wohnen?

4 Antworten

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Okay, nun bemühe ich mich in deiner Angelegenheit etwas hilfreiches beitragen zu können.

Ich hätte zuerst mal das Jugendamt weitestmöglich aussen vor gelassen ;-)
Aber eine logische Frage drängt sich mir geradezu auf.

Wie ging denn das Jugendamt mit der Wohnsituation deiner Freundin bei ihrem Ex um? Wussten die das, oder haben die das gebilligt, zugelassen?

Wenn ja, können Die jetzt nicht argumentieren, es sei nun mit dir zusammen nicht mehr zulässig, müsste verboten werden usw.

Wenn das Jugendamt sinngemäß den jungen Ex deiner Freundin für fähig befunden hat, ein gemeinsames wohnen problemlos "bewerkstelligen" zu können, sollte das Jugendamt auch davon ausgehen können, du bekommst das genau so gut hin.

Ich kenne übrigens Einrichtungen ähnlich betreutes wohnen unter Jugendlichen.  Dort kontrolliert auch kein Aufseher täglich bis in alle Details wer wie alleine oder wie mit irgendwem zusammen lebt. Eingreifen tun solche Leute nur, wenn es echt notwendig ist.

Du sagst dem Vater deiner Freundin sei vieles egal. So mag es derzeit aussehen, wahrscheinlich ist Er nur überfordert, weiß nicht was vernünftig wäre, getan werden könnte.

Du bist da viel besser dran, deine Eltern hören dir zu, kümmern sich, wollen gemeinsam mit Euch vernünftige Lösungen zaubern. Bravo, deine Eltern sind so wie sie sein sollten.

Mal ne andere,wichtige Frage im Zusammenhang mit Jugendamt. Hat der Vater deiner Freundin überhaupt amtlich das Sorgerecht zugesprochen bekommen, oder geht ihr da pauschal von aus? Normalerweise bekommt zehn mal eher die Mutter das Sorgerecht zugesprochen.

Sehe mal einiges als Vorteil. Deine Eltern wollen, können Euch unterstützen.
Mit beiderseitigem Lebensalter über 15 dürft ihr schon einiges mehr Selbstständig tun, also ohne elterliche Aufsicht, Kontrolle.

Man traut Euch schon einiges gutes zu, und wenn ihr so sicher, so selbstbewusst als fähiges Team auftretet, wird euch das entsprechend geglaubt und auch zugebilligt.

Soweit mal mein jetziger, konkreter Kommentar zu deiner Frage.


FlailonGER 
Beitragsersteller
 24.09.2015, 18:03

So ich danke dir für deine Antwort. :)

Ja, das Jugendamt wusste wohl bescheid, aber so ganz "offiziell" war es laut meiner Freundin anscheinend nicht.

Ja der Vater hat das Sorgerecht für sie. Die Mutter wohnt irgendwo im Westen. So eine Mutter, wie sie eigentlich nicht sein sollte.

Dann weiß ich ja erstmal bescheid. Gibts auch so ne Stellen wo man hingehen kann und fragen kann was man machen kann ohne das die gleich weiter plaudern?

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realistir  24.09.2015, 18:19
@FlailonGER

Klar gibt es solche Stellen.
Ich kenne zwar einen Mann aus unserem Bekanntenkreis der sowas wie ein Anwalt für Jugendliche ist und auch als Sachverständiger für ein Gericht tätig werden kann, wenn gefordert.

Aber selbst habe ich mit diesem Herrn  noch nicht gesprochen.
Ist seit einiger zeit nicht mehr so einfach wie es anfangs war. Die ursprüngliche Bezugsperson also seine Frau ist geschieden ;-)

Versuche mal etwas mit zu denken, auch wenn es als 16 Jähriger eventuell schwer fällt. Wir leben in D in einer juristischen Welt.

bedeutet, sehr vieles ist erlaubt, was per Gesetz nicht verboten ist!
Ferner bedeutet es auch, ein Ankläger hat zu beweisen, dass ....
Es gilt Jeder selbst vor Gericht als unschuldig, bis ein "Richter" anderer Meinung per Richterspruch ist!

Wie ist es bei sonstigen "Prüfungen" im Leben?
Je gewiefter, sicherer jemand nicht nur bei Aufnahmeprüfungen ist, um so mehr traut man diesem entsprechend positives zu.

Wenn ihr Zwei, du und deine Freundin das kapieren und entsprechend umsetzen, überzeugt ihr nicht nur euere jeweiligen Eltern. Außerdem macht es nicht nur eueren Eltern mehr Freude und Spaß, an euerer "Entwicklungsgeschichte" mit zu wirken, mit wirken zu dürfen.

Sinngemäß ist es ähnlich wie in der Schule. Wer sich anstrengt, bemüht bekommt nicht nur symbolisch auf die Schulter geklopft.

In diesem Sinne, solltest du einiges verstanden haben.
Kannst und darfst meine Antwort gerne ausdrucken, deinen Eltern vor legen, bewerten lassen.

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FlailonGER 
Beitragsersteller
 24.09.2015, 18:30
@realistir

Ohje, bisschen viel auf einmal. Ich werde mal eine weile darüber nachdenken. 

Ich bedanke mich aus tiefstem Herzen für deine Zeit. LG Marvin :)

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Zueret einmal solltest du mit deinen Eltern versuchen mit dem Vater vernünftig zu reden, das wäre das gescheiteste.

Wenn das nichts nutzt, dann über das Jugendamt. Normalerweise hat der Vater die Bestimmung, aber in Einzelfällen kommt es auf die jeweilige Situation an.

Es kann auch niemand von deiner Freundin verlangen weiter bei ihrem Ex zu wohnen. Wenn der Vater sie nicht aufnehmen möchte, könntest du Glück haben, da ja eine Eltern einverstanden sind.

LG Pummelweib :-


FlailonGER 
Beitragsersteller
 24.09.2015, 15:38

Danke für deine Antwort. 

Normalerweise sollte man erst mit dem Vater reden. Er ist aber gegen jegliche Versuche mit ihm zu reden und sie dort rauszuholen. Er will das sie da wohnen bleibt. Ich denke mal das hat was damit zutun das der Vater von meiner Freundin und die Mutter von dem Ex sehr gut miteinander befreundet sind.

 Außerdem hab ich so das Gefühl das der Vater auch ein Wenig überfordert ist. Sie hat nicht gerade wenig Geschwister. 

LG

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Pummelweib  24.09.2015, 15:41
@FlailonGER

Bitte...mache ich doch gerne :-)

Hm...tja dann, musst ihr es wohl doch über das Jugendamt probieren. Bestimmt ist es weil sie befreundet sind und weil er überfordert ist...LG Pummelweib :-)

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Erstens ist so eine Frage sinngemäß unzulässig weil nicht vernünftig zu beantworten, bzw nicht vernünftig gesagt wurde, wo das eigentliche Problem liegt!

Zweitens ist ein Jugendamt eine Behörde, in der zwar Menschen arbeiten, aber diese führen sich leider sehr selten menschlich gut auf.


FlailonGER 
Beitragsersteller
 24.09.2015, 15:30

Hab ein wenig unüberlegt geschrieben. Es ist eigentlich eine viel längere Geschichte. Der Nette Moderator hat das ja ein wenig verständlicher gemacht und auch verstanden worum es mir eigentlich ging. Danke dafür.

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realistir  24.09.2015, 15:35
@FlailonGER

Ufff, du verblüffst mich. Da ist etwas schief gelaufen, was ich momentan nicht erklären kann!

Meine obige Antwort wurde auf eine Frage gegeben, in der es um das Jugendamt ging.

Frage war sinngemäß nur, benötige Hilfe bezüglich Jugendamt, sonst nichts.

Wie meine Antwort so falsch platziert auf deine obige Frage wurde, kann ich weder nachvollziehen noch erklären.

Entschuldige, war nicht so beabsichtigt.

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FlailonGER 
Beitragsersteller
 24.09.2015, 15:41
@realistir

Ich habe erst nicht das Feld gefunden wo ich mein anliegen reinschreiben konnte ^^ Hab´s dann nochmal bearbeitet.

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Sie soll mal ganz fix zum Jugendamt gehen.

Beim Ex wohnen müssen, das geht für einen Teeny gar nicht.