BOSE Kopfhörer Rückgaberecht?
Hallo Leute. Ich habe mir vor Einer Woche Kopfhörer Von Bose gekauft Over Ear habe sie eigentlich für Sport gekauft nun merke ich aber das sie kaum für sport geeignet sind und ich lieber die in ears von Bose nutze Hab ich das recht die Kopfhöhrer in der Gleichen Filalie zurückzugeben?
6 Antworten
Nein, prizipiell hast du kein Umtauschrecht, da in Ordnung und vor Ort gekauft (da greift kein Fernabsatzgesetz mit 2 Wochen Rückgaberecht, wie beim Online bestellen).
Falls du sie bei MediaMarkt gekauft hast, kannst du sie dennoch (in ordentlichem Zustand) umtauschen. Sie haben dem Käufer ein freiwilliges (Kulanz-) Rückgaberecht von 2 Wochen eingeräumt.
Leider bei Bose selbst egal dann behalt ich sie immer hilfreich an Lautem orten 😊
nö, dieses recht hast du nicht. lediglich der kulanzweg wäre möglich..
sag mal? ich gehe in den laden, kaufe mir irgend etwas, benutze es und bring's dann zurück. und der verkäufer kann zusehen was er mit gebrauchter ware anstellt....lach..wie dumm und naiv kann man eigentlich sein?!..
übrigens, man IST nicht verpflichtet einen kassenbon aufzubewahren. ein umtausch oder wandel ist auch ohne kassenbon gesetzlich garantiert. allerdings gibt es gewisse voraussetzungen die gegeben sein müssen um einen kauf zu wandeln..
Was für ein Unsinn hier geschrieben wird. Also schrecklich.
ein umtausch oder wandel ist auch ohne kassenbon gesetzlich garantiert
So was gibt es nicht. Ist totaler Quatsch. Denke Dir doch nicht so was aus, wovon Du keine Ahnung hast.
So ein Gesetz gibt es nicht.
sakuto, wer lesen kann und dazu auch noch in der lage ist gelesenes zu verstehen, ist klar im vorteil..
wenn du schon zitierst, dann bitte nicht kontextbefreit..
>ein umtausch oder wandel ist auch ohne kassenbon gesetzlich garantiert. allerdings gibt es gewisse voraussetzungen die gegeben sein müssen um einen kauf zu wandeln..
und..wenn du das so nicht glaubst...google einfach mal..
um es dir ein bisschen zu vereinfachen..
...ich hoffe, dass du zumindest das auch verstehst....wenn du das liest..:p
@Sakuto: Da kann ich dir nur 100% beipflichten: Der Bon ist u.a. der Nachweis für den Kauf bei diesem Händler, das Kaufdatum und, daß die Ware nicht gestohlen ist! Auch wenn in der Presse manchmal etwas anderes steht...
Und beim "Kauf wandeln" wandelt er immerhin auf dem Holzweg 😎
lach...schon amüsant wie unliebsame kommentare hier gleich bejammert und gelöscht werden..
NEIN ES GIBT EBEN KEINE VERPFLICHTUNG EINEN KASSENBON AUFZUBEWAHREN UM EINEN WANDEL ZU BEWIRKEN. (ein wandel ist wie bereits schon erwähnt, allerdings lediglich unter gewissen umständen möglich)
und nochmal, bevor du hier nun weitehin auf dem holzweg schreitest...EINEN SERIÖSEN LINK DER DEINE AUSSAGE BELEGT. na, biste dazu in der lage?..
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Deinen eigenen seriösen Link siehst du ja oben. Aus diesem habe ich dir Folgendes rauskopiert und auch nichts verändert:
"Bei einem Einkauf unter die gesetzliche Gewährleistung, darf der Händler nicht
nur
den Kassenbon verlangen. Er muss
aucheinen Kontoauszug über die Kartenzahlung oder eine Kopie des Belegs akzeptieren."
Jetzt zufrieden?
nö...
dabei geht es schließlich um den verhalt bei gewährleistungen..(das steht doch dort schließlich auch so geschrieben) lesen UND auch verstehen..
hab' dir noch einen..
und nun mal weiterhin viel spaß dir dabei, deine falschen behauptungen aufrecht zuerhalten..
jeder wie er kann..
Das kommt darauf an wo Du sie gekauft hast und was der Händler zum Thema Rückgaberecht sagt. Im Internet hast Du übrigens ein relativ großzügiges Rücktrittsrecht. Informier Dich bei Deinem Händler.
So ein Recht gibt es nur wenn du im Netz kaufst. Bei Kauf im Laden haste kein Recht auf Rückgabe, du kannst nur auf Kulanz hoffen.
Kauf ist Kauf. Ein Rückgaberecht gibt es nach dem Gesetz nicht. Wenn, dann ist es nur mit Kulanz möglich.
es wird an der kasse nicht umsonst gesagt heben sie den bon auf