Booster, wirklich erst ab 16?

Mein heiß begehrter Booster ♥ - (Getränke, Laden, Handel)

5 Antworten

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"In Österreich sowie in Deutschland dürfen nach dem Jugendschutzgesetz alkoholische Getränke nicht an Personen unter 16 Jahren und Getränke, die Branntwein in mehr als nur geringfügigen Mengen enthalten, erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgegeben werden (§ 9 Absatz 1 JuSchG). In Deutschland ist das öffentliche Konsumieren von nicht-branntweinhaltigen alkoholischen Getränken in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder -beauftragten ab 14 Jahren gestattet, es gibt sonst keine Beschränkung."

Da kein Alkohol enthalten ist, kannst du dem oder der Verkäuferin dies sagen. Ich denke mal auch das da kein Tabak in dem Getränk ist :-D.

Sage der Verkäuferin einfach das sie mal nachschauen soll ob Alkohol enthalten ist.


Sergej3003  04.07.2011, 08:29

die antwort ist absolut richtig, aber nur laut gesetzgeber! der verkäufer kann das mindesalter nach oben schrauben, da der selbst entscheiden darf, an wem er die ware verkauft. nach unten schrauben ist es aber nicht möglich.

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Energy Drink = Limonade!

Alle Behauptungen über eine angebliche Wirkung sind Werbeaussagen.

Hätten diese Limonaden wirklich die Wirkung, die sie behaupten, unterlägen sie dem Arzneimittelgesetz und wären apothekenpflichtig!

Als Limonade oder Erfrischungsgetränk ist sie auch zu betrachten. Lies mal aufmerksam was auf dem Text steht. Es gibt keine Altersgrenze.


romar1581  09.11.2011, 17:51

Schau mal hier nach, dein 'Booster' ist zwar nicht aufgeführt, ist aber mit in 'alkoholfreie Trendgetränke ' enthalten.

Quelle ist das Jugendamt der stadt Nürnberg.

http://www.bff-nbg.de/downloads/ke/Jugendliche___Alkohol_56.pdf

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romar1581  09.11.2011, 18:01
@romar1581

Kernaussage:

Nachfolgende alkoholfreie Getränke können auch von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren getrunken werden. Zu bedenken ist aber, dass viele dieser „Energy Drinks“ mit stimulierenden Zusatzstoffen, z. B. Taurin, Koffein, versetzt sind.

Verkaufen müssen, müssen sie nicht.

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ist alkohol drinn ?! NEIN also ist es frei verkäuflich!!!


Eddy187 
Beitragsersteller
 03.07.2011, 18:31

wie soll ich denn nächstes mal reagieren??!!

LG

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geestar2011  03.07.2011, 18:34
@Eddy187

die müssen dir das verkaufen :D lässt du halt den Geschäftsführer antanzen ^^ die dürfen dir das ja nicht verbieten

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STIGA  03.07.2011, 18:36
@geestar2011

Als 1.

Die MÜSSEN dir gar nichts verkaufen.

Aber sie MÜSSEN den Ausweis bei Alkohol oder Tabak prüfen!

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geestar2011  03.07.2011, 18:39
@STIGA

da ist ja weder alkohol noch tabak drinnen und sie können ja keinen grund nennen warum sie das nicht verkaufen dürfen! also sehe ich da kein problem!!

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STIGA  04.07.2011, 16:36
@geestar2011

Die können das genau so wie du machen. Wenn du z.B. dein Handy nicht verkaufen willst, verkaufst du es nicht....

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Was heißt hier: dass es dagegen kein Gesetz gibt, wie bei Alk

gegen alkohol gibt es ein gesetzt!! Erst ab 16/18 !!!

Aber Energy Drinks sind kein Alkohol also müsste dir die Verkäuferin das schon verkaufen. Da manche Verkäufer sehen dass du beschränkt geschäftsfähig bist, verkaufen sie dir das zeug nicht, weil sie keinen stress mit deinen eltern wollen.

Jeder Verkäufer reagiert bei Energy Drinks anders, sie sollten dir das schon normaler weiße verkaufen.


Eddy187 
Beitragsersteller
 03.07.2011, 18:40

Ich meinte damit, dass es bei Alkohol ein Gesetz dagegen gibt, aber bei Energydrinks generell nicht. Und nicht, dass es bei Alkohol kein Gesetz dagegen gibt. So schlau bin ich schon :D

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@eddy187 ist booster ab 16 weil ich mir morgen einen holen möchte und ich bin schon 16