Blinkerabstand hinten 240mm oder doch 180mm für TÜV?
Frage steht oben danke schon mal im Voraus :)
4 Antworten
Da sich die Frage nur mit dem Tag Motorrad schmückt gehe ich davon aus das es sich um ein Motorrad handelt.
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach
StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm
Was jetzt der Fall ist steht im Fahrzeugschein im Feld K (unten rechts)
Bei meiner Honda CBF600 steht da " e3*2002/24*0231*00 "
Das "e3" sagt das es nach Europäischen Zulassungskriterien geprüft ist und nicht nach deutschen. (die Europäischen sind ebenso gültig in Deutschland)
Das E3 steht für die ECE Prüfung die 3 darin für das Land in welchem sie abgenommen wurde (Italien)
Steht da was drinn das nicht mit e und einer Nummer anfängt gelten die 240mm für den rest die 180
an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Für hinten muss der Abstand zwischen den Leuchten also 240 mm betragen.
An sich stimmt deine Antwort unter der Vorraussetzung das wir nicht wissen ob sein Motorrad nach EG Typengenehmigung zugelassen wurde oder nach einer deutschen Typisierung kann man einfach sagen "mit 240mm ist er auf der sicheren Seite egal nach was es zugelassen ist"
Wie Du bereits zitiert hast : "§54 StVZO"
Das gilt nur für Krafträder, die nach StVZO zugelassen sind, also eine ABE oder eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO haben.
Für Fahrzeuge mit EG Typgenehmigung gilt vorn 240mm, hinten 180 mm
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
vorgeschrieben, nach StVZO
ab EZ 1. Januar 1962
Anzahl: 4
Kennzeichnung vorn:
1, 1a, 1b, 11
Kennzeichnung hinten:
2a, 2b, 12
in der Breite (min.):
nach EG vorn 240 mm,
hinten 180 mm zueinander;
nach StVZO vorn 340 mm,
hinten 240 mm zueinander
Der TÜV wird die die Frage doch am besten beantworten können, oder ?
Nachdem ich die Antwort von Nonameguzzi gelesen habe, muss ich meine Antwort selber als zu unzureichend kritisieren.