Bitte um kurzfristige Hilfe zu meiner Blockfrist und Anspruch auf Krankengeld (TK)?

1 Antwort

Nach den Daten, die du geschrieben hast, stellt sich der Sachverhalt so dar:

  • Ab dem 15.04.2024 begann eine neue Blockfrist.
  • Durch den Bezug von Arbeitslosengeld warst du mit Anspruch auf Krankengeld versichert und du warst mehr als 6 Monate arbeitsfähig und hast der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden.
  • Es besteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld, wenn du aufgrund derselben Diagnose wieder arbeitsunfähig wirst.
  • Das Krankengeld wird ab der 7.Woche in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.
  • Die Krankenkasse wird ggf. den MD (Medizinischer Dienst) einschalten, um die Krankschreibung überprüfen zu lassen.