Blockfrist für Krankengeld? Beginn?

2 Antworten

Das ist eine längere Erklärung! (Bin gelernte Sozifa)

Grundsätzlich hast du während der Blockfrist von 3 Jahren Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Die Blockfrist beginnt mit dem ersten Tag Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. Sind es mehrere kürze Krankzeiten, erfragt die Kasse einen Zusammenhang beim Arzt. Dazu kannst du sie auch auffordern (schriftlich, nachweisbar!)

Du warst letztes Jahr schon an der Bandscheibe erkrankt. Da beginnt die Blockfrist. Du hast also 78 Wochen lang Anspruch auf Krankengeld, wobei die 6 Wochen Lohnfortzahlung angerechnet werden. Also ab Beginn der Krankengeldzahlung sind es dann 72 Wochen. Und grob überschlagen endet der Anspruch bei dir bevor die Blockfrist (3 Jahre) endet.

Die (gesetzliche) Kasse kann sich das nicht aussuchen! Da hat es gesetzliche Bestimmungen im SGB5 und in den gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen zur Vorgehensweise!

Noch etwas: Die "lange Krankheit" und der Bandscheibenvorfall gehören die zusammen (das beurteilt ggf der Arzt) oder sind das "getrennte" Erkrankungen? Denn jede einzelne Krankheit begründet eine eigene Blockfrist!

Was die Kasse versuchen kann, wenn du schon länger krank bist und auch eine Reha keine Arbeitsfähigkeit wieder herstellt: Sie wird dich auffordern, einen Antrag auf EU-Rente zu stellen. Aber damit ist erst nach etwa 1 Jahr Krankengeldbezug zu rechnen.

Es sind zwei Blockfristen!

Blockfrist A der "langen Erkrankung" mit Beginn dieser und Blockfrist B 5 Monate später