Bitte um Hilfe - Bewertung Praktikumszeugnis?

2 Antworten

Ich würde sagen, im Großen und Ganzen ein "Gut".

Negativ sehe ich folgenden Satz: "Sie fand sich in neuen Situationen im Wesentlichen zurecht..." 

Eindeutig Note 2 ist das hier: "...die unsere Erwartungen durch ihre Leistungen stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt..."


verreisterNutzer  27.01.2016, 23:43

Man kann ein berufliches Zeugnis nur dann abschließend beurteilen, wenn man es vollständig (von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum) liest, weil z.B. auch in der Überschrift oder in der Reihenfolge der Tätigkeiten versteckte Hinweise für potentielle neue Arbeitgeber enthalten sein können.

Dies sollte sich die Fragestellerin für die Zukunft merken!

Konkret zu dieser Frage:

Wenn die Formalien (Überschrift etc.), die Einleitung und die Tätigkeitsbeschreibung in Ordnung sind, ist das Zeugnis aus meiner Sicht bis auf eine Sache O.K.:

Wie bereits vorstehend angemerkt, sollte die einzige negative Passage umgewandelt werden in: "Sie fand sich in neuen Situationen stets gut zurecht...".

Anm.: Sicher war es vom Zeugnisautor auch so gemeint, nur ungeschickt formuliert.   

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Note  2  ---  also  gut. Es  steht nie  der  Superlativ  in der  Berurteilung.  Also  nur   zur  vollen   Zufriedenheit  als  Beispiel-  und  nicht  zur VOLLSTEN.

Negativ  ist  der  Satz: Sie fand sich in neuen Situationen im Wesentlichen zurecht .....