"Bitte keine Werbung einwerfen" - Straftat bei Missachtung?
Hallo zusammen,
ich habe neulich gelesen, dass viele Menschen laut Umfrage keine Werbung in ihrem Briefkasten haben möchten und einige deswegen so ein nettes Schild an den Briefkasten anbringen auf dem steht: "Bitte keine Werbung einwerfen!"
Meine Frage wäre:
Macht sich der Briefbote strafbar, wenn er Werbung in den Briefkasten einwirft, obwohl der Bewohner verboten hat Werbung einzuwerfen?
Ich kann mir vorstellen, dass der Bote eine Zustellungspflicht erfüllen muss, dennoch muss er ja auch auf die Wünsche der "Kunden" eingehen oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für eine nette Antwort.
11 Antworten
Habe letztens einen Bericht gesehen über eine junge Frau, die davon ebenfalls total genervt ist. Sie und ein paar Andere klagen jetzt gegen die Post. Alle Versuche keine Werbesendungen mehr zu erhalten sind wohl fehlgeschlagen. Mal schauen was dann dabei rum kommt...
Liegt wohl auch ein wenig am Zusteller. Würde ich unsere Postbotin bitten die ganzen Wurfsendungen nicht mehr einzuwerfen, dann würde sie der Bitte auch nach kommen.
Nur wenn es persönlich adressierte Sachen sind muss sie die einwerfen. Aber die Briefe gehen dann auch wieder zurück an den Absender.
Briefe die als Werbung deklariert sind, z. B. durch INFOPOST gehen bei Nichtzustellbarkeit eben nicht zurück an den Absender. Durch die verbilligten Portogebühren verzichtet der Unternehmer automatisch darauf über eine Nichtzustellbarkeit informiert zu werden, nur normale Briefe gehen zurück an den Absender!!!
Was wirft denn der Postbote ein? Werbung, die an Dich adressiert ist? Die muss er einwerfen.
Normale Werbung, auf der keine Adresse steht? Darf er nicht.
Es wäre also erst mal wichtig, zu wissen, was er denn nun einwirft. Der Zusteller kann nicht unterscheiden, welche adressierte Werbung Du willst und welche nicht. Da gab es schon viel Streit. Du musst Dich in diesem Fall mit dem Absender auseinandersetzen, damit er Dir nichts mehr zukommen lässt.
Darum wurden Mittel und Wege ersonnen, dies zu umgehen: z.B. von Dialogpost-Briefen bis hin zu analphabetischen Prospekt-Verteilern, häufig mit Migrationshintergrund und mangelhaften Deutschkenntnissen.
Wenn es adressierte Werbung ist, muss sie der Zusteller einwerfen. Das Schild bezieht sich nur auf Prospekte etc.
Du kannst theoretisch gegen die Firma die die ungewünschten Prospekte einwirft auf Unterlassung klagen. Kann man machen.... ist aber aufwändig und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Nimm die Werbung einfach, wirf sie in den Müll und denk "ihr könnt mich mal"
Für die Abholung musst Du nicht bezahlen, da die Altpapiertonnen kostenfrei geleert werden. Die werden nämlich aus dem Erlös der Altpapierverwertung finanziert
aber was ist mit dem Plastikmüll?! Den muss ich bezahlen. Und davon habe ich ne Menge in meinem Briefkasten
Unter normalen Umständen kommen die Plastikhüllen (welche hier fälschlicherweise als Plastikmüll bezeichnet wurden) in die Gelbe Tonne, weil es sich hier um wiederverwendbare Ware handelt... Auch die Entsorgung der Gelben Tonne ist völlig kostenlos...
Plastikhüllen sind Verpackung und da wird die Entsorgung vom Hersteller über Lizenzgebühren bezahlt. Der einzige Müll für den Du selber zahlen musst ist die graue Restmülltonne. Und das wegwerfen der Werbung dauert nur halb so lange als wie sich darüber aufzuregen
Es handelt sich nicht um eine Straftat.
Aber du hast die Möglichkeit, dich dann über den Postboten, bei der Post zu beschweren.
nicht bei der Post - die erfüllen nur einen Auftrag. Wenn dann beim Absender der Werbung
Da liegst du falsch.
Die Post verteilt auch Werbung, wo kein Namen des Empfängers drauf steht.
Und dies oft Bündelweise.
Und dies darf der Postbote nicht tun, wenn der Hinweis auf dem Briefkasten steht, lt. Anweisung von der Post.
ja aber was ist mit dem ganzen zeug? Ich finde es eine Frechheit da hier die Umwelt belastet wird und ich ja für meinen Müll bzw. deren Abholung bezahlen muss, also bezahle ich für die Werbung auch noch.