Ich habe ein Haus gemietet (Bayern), in dem mein Vermieter im EG noch einen Laden betreibt (er beteiligt sich daher an den Kosten für Wasser/Abwasser u. Heizung).
Meine Küche liegt im 1. Stock - würde mir gern einen Gasherd zulegen.
Da keine Gasleitung vorhanden ist, würde ich auch auf den Betrieb per Propangas-Flasche ausweichen.
Habe in meinem Mietvertrag nichts gefunden, was den Betrieb eines Gasherds bzw. das Aufstellen "Lagern" der benötigten Gasflaschen verbietet.
Bin natürlich besorgt, daß, wenn ich die Zustimmung meines Vermieters einholen möchte, er ablehnt.
Darf er überhaupt ablehnen?
Muß ich überhaupt fragen?
Und kann/darf ich mir einfach einen neuen Gasherd (mit dem erforderlichen Umrüstzubehör) zulegen u. selber an eine Propangas-Flasche anklemmen?
Oder ist - wie beim Anschluß eines Elektroherds - zwingend (da hab´ ich auch schon ganz andere Fälle erlebt...) notwendig?
In meinen Nebenkosten ist - laut Mietvertrag - Sach- und Haftpflichtversicherung enthalten...
Freu´ mich auf Eure (fachlich/sachlich kompetenten) Antworten :)
Der Raum wird abgesaugt, etwa 4-faches Volumen/Stunde. Ist es dann möglich?