Bis zu welchem alter ist man Kind?

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Nach der Kinderrechtskonvention der UNO ist Kind, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Kinderrechte).

Nach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB VIII), des so genannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).[1] – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinne sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“); Kinder gehören zu den im SGB VIII definierten jungen Menschen. Nach § 32 AufenthG gilt als minderjähriges Kind, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Kindernachzug).

Das österreichische Jugendschutzrecht ist Ländersache, und der Begriff des Kindes ist unterschiedlich verankert. Während die Bundesländer Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Kinder, und ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche ansprechen, kennt das Gesetz Oberösterreichs nur den Begriff Jugendliche für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Wien, Niederösterreich, Burgenland verwenden dafür den Ausdruck Junge Menschen – den juristischen Begriff Kind gibt es in diesen vier Bundesländern nicht. Abweichend von diesen Auffassungen, wie auch vom Bundesrecht, das bei Minderjährigen prinzipiell Mündigkeit und Unmündigkeit zum Stichtag vollendetes 14. Lebensjahr sieht, setzt des Jugendschutzgesetz Salzburgs Jugendliche für Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an, und spricht davor von Kind.[2]http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kind&oldid=83302959

kommt auf den Gesichtspunkt an. Juristisch z. B. ist es ziemlich oft 14, danach ist man Jugendliche(r).

Die Meinungen hierzu gehen auseinander. Im Allgemeinen herrscht jedoch Konsens, dass die späte Kindheit spätestens mit 13 Jahren endet. Danach spricht man vom Teenager.

Von der geistigen Seite her könnte man den Beginn der Pubertät als Übergangsregion festlegen. Während das Kind vorher noch auf die Eltern fixiert ist, beginnt während der Pubertät eine Abnabelung von selbigen.

Zuletzt bleibt noch die biologische Seite. Augenmerk kannst Du auf die sekundären Geschlechtsmerkmale legen. Dazu gehören Körperbehaarung (Gesicht, Brust, Schambereich) oder auch die weibliche Brust.

Alles in Allem spielt wohl alles zusammen, aber um eine/n Unbekannten zu zitieren: Teenager bist du, wenn du unausstehlich wirst.

Mit 13 als Kind, ab 14 als Jugendlicher. Zumindest gesetzlich. So Gefühlt würde ich sagen mit 13 auch schon als Jugendlicher. Was aber nicht heißt das man alles so machen soll wie die Älteren Jugendlichen.

also du bist gesetzlich bis 14 Jahren Kind, darüber hinaus also bis 17 Jugendlicher und ab 18 Jahren Erwachsener