Bis welchem Alter kann man in Bayern in der Verwaltung verbeamtet werden?
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Bis in das 45. Lebensjahr kann man dich ins Beamtenverhältnis einberufen, siehe Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBG.
Verwaltung ist kein Vollzugsdienst, also für dich bis 45 Jahre.
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Für Einstellungen im allgemeinen Vollzugsdienst müssen Bewerberinnen und Bewerber zum Einstellungszeitpunkt grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
LPA-Q2 Altersgrenze - Bayerischer Landespersonalausschuss![](https://images.gutefrage.net/media/user/brennspiritus/1648676916857_nmmslarge__0_0_3480_3480_e14c45ce9bcdc51e3033b7f1a5b4ff50.jpg?v=1648676917000)
brennspiritus
18.04.2021, 14:52
@Vnf2021
Anderes Bundesland. Bei manchen gehts länger und dann zurück bewerben
Dann mit 36 als Azubi bin raus...