Bis (einschließlich) oder bis dahin (beendet)?

1 Antwort

Das ist eine gute Frage und gar nicht so banal.

Gängige Praxis ist, dass in einem solchen Fall "bis einschließlich" gemeint ist, also bis zum Ablauf des Tages nach 23:59:59 Uhr. Das wäre dann leider der 16.

Nur in seltenen Fällen gilt eine solche Frist als Ausschlussfrist bis 0 Uhr des genannten Tages.

Aber das ist ein häufiges Missverständnis, weshalb die Nennung eines konkreten Zeitpunkts sinnvoll ist.

In diesem Sinne - halte durch und mache das Beste draus.