Bin ich Wahlberechtigt (kommunal)?

2 Antworten


Das Alter wird durch das Wahlgesetz für alle gleich bestimmt. Es ist demokratisch unzulässig, wenn für Inländer und Ausländer verschiedene Wahlalter bestimmt werden. Ist eigentlich selbstverständlich.

Darüber hinaus musst du eine Benachrichtigung vom Wahlamt bekommen, dass du wählen gehen darfst. Zusammen mit einem Formular, in dem du erklärst, in welchem Land du dein Wahlrecht wahrnehmen möchtest (damit du nicht im Staatsbürgerland UND Wohnland das Wahlrecht wahrnehmen kannst, also quasi "doppelt" wählen kannst). "Default" ist das Wohnland. Du müsstest dich bei der deutschen Botschaft von dir aus eintragen, wenn du in Deutschland wählen wolltest.