Bin ich als Fahrer bei Dienstfahrten wirklich nicht versichert, wenn ich in der Firma an der Stempeluhr nicht abmelde?

2 Antworten

Das Stempeln dient zunächst dem Nachweisen der Anwesenheit und des Arbeitens. Arbeitet man, egal ob auf dem Firmengelände oder ob auf der Straße als Transporteur, so ist man versichert. Und das unabhängig vom Stempeln. Will der Arbeitgeber eine Protokollierung der Arbeitszeit auch außerhalb des Firmengeländes, zB. weil das Fahrzeug nicht immer zurückgebracht wird oder weil Aus- oder Mittagszeiten abgezogen werden sollen, dann muss ein Fahrtenbuch geführt werden.

Es bleibt nichts anderes übrig, als direkt mit dem Arbeitgeber (zB. Personalabteilung) zu sprechen, wie genau es gehandhabt werden soll.

Das sollte geklärt werden denn Fahrzeit mit dem Dienstwagen ist Arbeitszeit.

Bei uns gibt es dafür die Option dienstlich kommen und gehen.