Bin alleinerziehende Mutter und habe trotzdem 0,5 Kinderfreibetrag?
Also ich bin alleinerziehende Mutter einer 2Jährigen Tochter habe die Beistandschaft und das alleinige Sorgerecht der Vater zahlt auch keinen Unterhalt mehr! Heute habe ich meine Lohnsteuerkarte gekriegt und es stand 0,5 kinderfreibetrag drauf wie kann das sein wer hat dann die andere 0,5? Kann ich dies in einem umändern? Was für vorteile hat das für mich und wo kann ich das ändern auf dem jugendamt oder bei der Gemeinde?
Vielen Lieben DANK im Vorraus!
11 Antworten
Ich bin auch alleinerziehend und habe 2 Kinder, sprich 1 auf der Lohnsteuerkarte. Du kannst die Karte entweder gleich ändern (Finanzamt hat Vordrucke), mit der Begründung, dass der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt. Oder Du machst es bei der Einkommenserklärung. Wird bei der Anlage Kind sowieso gefragt. So mach ich das.
Die andere Hälfte steht dann bei deinem Ex auf der Lohnsteuerkarte. Du kannst es bei deinem Finanzamt ändern lassen. Aber bring vorsorglich alle Unterlagen, die die Sorgerechtsregelung, bzw. Unterhaltsregelung betreffen, mit. Oder rufe vorher beim Finanzamt an und lass dir Auskünfte erteilen, was du brauchst.
Also wenn ich den Schwachsinn hier lese....Oo....da hat keiner der Eltern was entschieden das macht das FA automatisch. Und warum soll der Vater denn nicht den halben Freibetrag haben? Er ist ja auch unterhaltspflichtig. Auch wenn er jetzt nicht zahlt heißt es nicht das er geld spart. Es häufen sich nur die Schulden beim Jugendamt. Und wenn schon.....glaubt Ihr etwa ihr hättet irgendwelche Vorteile durch einen jalben Freibetrag mehr? Da muß ich echt lachen.....selbst wenn ihr den halben FB noch dazubekommen würdet hätte das keine Auswirkungen auf euer Geld. Ihr zahlt lediglich ein paar Cent weniger Soli und Kirchensteuer! Aber wenn ihr euch wegen 5 cent die Mühe machen wollt....bitte laßt euch nicht drann hindern.
Es ist leider egal ob der Kindesvater zahlt oder nicht. Er hat das Recht auf diese 0,5. Wenn du das volle Kindergeld bekommst, solltest du beim FA darauf verweisen. Dann wird ihm die Hälfte wieder entzogen. Wie swallowtail schreib; ALLE Unterlagen mitnehmen. Viel Glück.
Die 0,5 ist erst bedeutend beim Lohnsteuer Jahresausgleich
Wenn der Vater des Kindes als solcher eingetragen ist und untrehaltspflichtig ist, steht ihm der Eintrag von 1/2 Kind auf der Steuerkarte zu. In diesem Fall ist es in jedem Fall ungerecht. Du solltest Dich mal an das Finanzamt wenden. Möglicherweise lässt sich das unter diesen besonderen Umständen ändern.
Aber beim Freibetrag ist es doch egal wer das Sorgerecht hat.