bildrecht beim ex oder bei mir?

5 Antworten

nicht unbedingt. wer hat die fotografiert? es gab schon urteile, wo ein fotograf jemanden das recht entzog seine bilder auf denen derjenige selbst drauf war, online zu stellen und vor gericht gewann.

grundsätzlich zählt, wer das bild aufnimmt und wenn du deine einwilligung dazu gegeben hast (was ja offensichtlich der fall war), kann es sein - ich bin kein experte -, dass du da nichts machen kannst.

aber: wie ds mit minderjährigen kindern aussieht ist ggf. auch wieder anders.


jayjayowl 
Beitragsersteller
 12.10.2013, 11:16

Also die Bilder wurden beim Fotograf gemacht,ich habe nur die wo ich und meine Kinder drauf sind,halt auch bei Facebook,nun will er das ich die Bilder nicht mehr nutze da er die bezahlt hat,aber er ist nirgends mit drauf! Darf ich sie nun weiterhin nutzen oder nicht?

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salsear  12.10.2013, 12:03
@jayjayowl

Wenn du rechtlich auf der sicheren Seite sein willst, rede auch mal mit dem Fotographen. Ansonsten, so wie ich das sehe, liegen die Bildrechte nicht bei ihm und wenn er dir die Bilder überlassen hat, sind das deine. Punkt.

Und: selbst wenn er nun irgendwie die Rechte am Besitz der Bilder hätte, dürfte er sie nicht auf FB stellen oder sonst wie veröffentlichen, wenn du nicht einwilligst.

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jayjayowl 
Beitragsersteller
 12.10.2013, 13:12
@salsear

Ich habe mit dem Fotografen gesprochen und er hat mir erlaubt die Bilder bei Facebook zu nutzen,nur für Werbezwecke halt nicht aber das tue ich ja auch nicht! Also kann er mir nix und das habe ich ihm auch so mitgeteilt,danke für eure Hilfe

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jayjayowl 
Beitragsersteller
 12.10.2013, 10:46

also er hat die Bilder nicht selber gemacht sondern nur den Fotografen bezahlt,hat er trotzdem das recht?

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Das "Recht am eigenen Bild" hat, soweit ich weiß, der der drauf ist... also könntest du verlangen dass er Fotos löscht auf denen du drauf bist. Andersherum ists schwierig, wenn er die bezahlt hat könnte er vielleicht verlangen, dass du einen Teil des Betrags erstattest aber andererseits kann man ja auch nicht nach einem Beziehungsaus verlangen dass der Expartner jetzt sämtliche Restaurant-, Tank- und Supermarktrechnungen begleicht die man in der Zeit der Beziehung bezahlt hat....

Nein, das sind deine Bilder, außerdem hat er schon gar nicht ein Recht darauf, weil er ja nichts mit dem Bild zu tun hat. Außerdem, selbst wenn er auf (seine ) Bilder bestehen möchte hat er kein Recht dazu, weil du und deine Kinder darauf sind. Zunächst hab ich jetzt gedacht, du meinst richtige Künstlerbilder, aber wenn es sich um Famielienporträts oder Familienfotos handelt, hat er kein Recht darauf.

Also die Bilder wurden beim Fotografen gemacht,die wo er drauf ist habe ich schon lange nicht mehr nur die von mir und meinen Kindern,halt auch bei Facebook,nun will er die Bilder oder das Geld,da ich kein Geld habe und die Bilder behalten will frage ich halt nach ob es für mich rechtliche folgen haben könnte da er sie nachweißlich bezahlt hat,aber bei auszug nicht mitgenommen hat,bin ziemlich unsicher....

Es gibt hier zweierlei Rechte: das Copyright des Fotografen, er besitzt die Bilder, die er gemacht hat als geistiges Eigentum, und das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person(en), ohne deren ausdrückliches Einverständnis keine Veröffentlichung erfolgen darf. Als Urheber darf der Mann eine Benützung seines geistigen Eigentums untersagen, aber er darf ohne dein Einverständnis die Bilder nicht veröffentlichen. Er kann mir den Bildern eventuell sei eigenes Zimmer tapezieren oder sie als Darts-Zielscheibe verwenden, aber sonst nichts öffentlich tun. Selber nutzen dürftest du die Bilder nur dann, wenn sie dir ausdrücklich (nachweisbar) geschenkt wurden.