Bewusstlos während Abschlussprüfungen?

3 Antworten

Es ist jedenfalls nicht sinnvoll, eine Ohnmacht vorzutäuschen. Falls du tatsächlich echt ohnmächtig wirst, kannst du dich danach immer noch mit den Konsequenzen auseinander setzen.

Man kann an den Unis den prüfungsrechtlichen Umgang mit akuter Erkrankung einsehen!

Google mal.

Prüfung und akute Erkrankung:

Man kann sich bei einer Prüfung krank melden. Das kann vor oder während der Prüfung sein. Wenn aufgrund des Zustandes die persönliche mündliche Absage nicht möglich ist (Herzinfarkt etc) kann man nachfolgend ein Attest bringen, welcher Art dieser Attest ist, hängt von der Prüfungsordnung der jeweiligen Universität ab. Die rechtliche Grundlage findet man im Paragraph 14 PO .

PS: statistisch gesehen kommen Herzinfarkte in dem Alter und gerade in der Prüfung nur marginal vor!

Stimmt so nicht.

Eine angetretene Prüfung kann vom Prüfungsausschuss auf Antrag annuliert werden, wenn die Prüfung wegen eines akuten gesundheitlichen Notfalls abgebrochen wird. Lediglich die Zeit und das bearbeitete Material bis zum Notfall kann zur Bewertung herangezogen werden. Die übrige Zeit und Bearbeitung kann auf Antrag nachgeholt werden.

Wo's steht? k.A.!
Ich hab's wohl irgendwann irgendwo mal so gelesen.