Bewerbungstipps für einen Ex-Häftling?

1 Antwort

zitat aus einem forum

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Hallo, 
die Frage, ob ein Gefängnisaufenthalt im Lebenlauf erwähnt werden muss/soll, wurde zwar schon vor längerer Zeit gestellt, aber hier eine Information die ich eben aus "erster Hand" von einem Sozialarbeiter bekommen habe. 
Wenn man die Haftstrafe im schriftlichen Lebenslauf erwähnt, wird man meist gar nicht erst zum Gespräch eingeladen. Deshalb fährt der Bewerber am besten, wenn er die zeitliche Lücke im Lebenslauf bestehen lässt. Er muss sie jedoch im Vorstellungsgespräch erwähnen! Auch wenn der Arbeitgeber die Lücke übersieht, muss man sie klarlegen - das macht auch einen positiven Eindruck. 
Beste Grüße! 
M.

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