Bewerbung im öffentlichen Dienst - Recht auf Akteneinsicht trotz ausgebliebener Absage nach 6 Monaten?

4 Antworten

Danach würde ich gerne Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und Akteneinsicht beantragen

Beides nicht möglich, bzw. unnötige Mühe, die nichts bringt.

Hallo,

wenn du keine formelle Absage erhalten hast, aber die Stelle mittlerweile besetzt wurde, kannst du trotzdem um Akteneinsicht bitten. Du musst nicht unbedingt auf eine offizielle Absage warten, um den Antrag zu stellen. Allerdings ist es ratsam, dass du zuerst den Arbeitgeber kontaktierst und um eine formelle Absage bittest. Wenn du dann weiterhin der Meinung bist, dass die Bewerbung nicht korrekt behandelt wurde, kannst du Widerspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen.

Beachte, dass es in manchen Fällen auch möglich sein könnte, dass der Arbeitgeber von sich aus Informationen zur Ablehnung bereitstellt, ohne dass du direkt um Akteneinsicht bitten musst.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!

Viele Grüße

Sie wollten dich nicht und haben sich für jemand anderen Entschieden.

Finde dich damit ab!


SB2020 
Beitragsersteller
 25.03.2025, 12:52

darum geht es mir nicht, es geht darum, dass das Verfahren nicht ordentlich durchgeführt wurde

Eine Absage stellt keinen Verwaltungsakt dar gegen den du Vorgehen kannst, da du in deinen Rechten nicht beschränkt wurdest. Daher macht das keinen Sinn.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

SB2020 
Beitragsersteller
 25.03.2025, 11:42

naja, Spielregeln, an die der Arbeitgeber gebunden ist, gibt es allerdings schon und das Recht auf Widerspruch und Akteneinsicht besteht durchaus.

LamaGott915  25.03.2025, 12:14
@SB2020

Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gilt nur für Behörden die wie bereits gesagt durch Ihr Verwaltungshandeln begünstigend oder eingreifend handelt. Hättest du Rechtsmittel gegen diese Entscheidung offen so hättest du eine Rechtsbehelfsbelehrung bekommen. Da deine Stelle also eine Hochschule eine Anstalt / Stiftung / Körperschaft darstellt und somit eine eigene Rechtsfähige Person darstellt, wäre nur Zivilrechtlich was möglich, was einen Widerspruch nicht darstellen würde.