Bewerbung im öffentlichen Dienst - Recht auf Akteneinsicht trotz ausgebliebener Absage nach 6 Monaten?
Hallo zusammen,
ich habe mich im Januar 2024 bei einem öffentlichen Arbeitgeber im Hochschulbereich auf eine Selle beworben und bin nach dem Vorstellungsgespräch eine Absage erhalten, was ich auch nachvollziehen kann.
Das Verfahren wurde allerdings gänzlich abgebrochen, da "keine geeignete Person gefunden werden konnte", was ich damals schon schräg fand, denn völlig ungeeignet sah ich mich auch nach dem Vorstellungsgespräch nicht. E-Mail-Anfragen nach Feedback wurden ignoriert. Die Stelle wurde danach noch 2x mit (weitgehend) identischer Ausschreibung neu ausgeschrieben.
Im Oktober 2024 habe ich mich nochmals auf eine dieser Ausschreibungen beworben. Dabei bin ich im gänzlich neu aufgesetzten Anschreiben auf die frühere Bewerbung sehr genau eingegangen und habe zusätzlich zu den ursprünglichen Unterlagen u.A. ein neues Arbeitszeugnis beigelegt.
Auf diese zweite Bewerbung habe ich bis heute keine Absage erhalten. Die Stelle ist relativ klar öffentlich wahrnehmbar (LinkedIn-Profil des Arbeitgebers und der Stelleninhaberin) im Januar 2025 besetzt worden. Durch eine Mitarbeiterin, die zumindest auf dem Papier nicht deutlich besser als ich qualifiziert und erfahren ist.
Ich würde nun gerne auf den Arbeitgeber zugehen, und um eine formelle Absage bitten. Danach würde ich gerne Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und Akteneinsicht beantragen. Nicht unbedingt, um irgendwelche finanziellen Ansprüche geltend zu machen, sondern weil mich interessiert, was da zu meinem Fall gemacht wurde und weil ich das alles nicht wertschätzend finde und mir das nicht gefallen lassen will.
Frage: Ist es für den Widerspruch und die Akteneinsicht unerheblich, ob und wann eine Absage übermittelt wird oder muss ich als Bewerber irgendwann "selbst darauf kommen", dass die Stelle mittlerweile anderweitig besetzt wurde und mich entsprechend verhalten?
Über in kurzes Feedback zu meinem Recht auf Akteneinsicht bei ausgebliebener Absage wäre ich dankbar.
Viele Grüße
4 Antworten
Danach würde ich gerne Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und Akteneinsicht beantragen
Beides nicht möglich, bzw. unnötige Mühe, die nichts bringt.
Hallo,
wenn du keine formelle Absage erhalten hast, aber die Stelle mittlerweile besetzt wurde, kannst du trotzdem um Akteneinsicht bitten. Du musst nicht unbedingt auf eine offizielle Absage warten, um den Antrag zu stellen. Allerdings ist es ratsam, dass du zuerst den Arbeitgeber kontaktierst und um eine formelle Absage bittest. Wenn du dann weiterhin der Meinung bist, dass die Bewerbung nicht korrekt behandelt wurde, kannst du Widerspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen.
Beachte, dass es in manchen Fällen auch möglich sein könnte, dass der Arbeitgeber von sich aus Informationen zur Ablehnung bereitstellt, ohne dass du direkt um Akteneinsicht bitten musst.
Ich hoffe, das hilft dir weiter!
Viele Grüße
Sie wollten dich nicht und haben sich für jemand anderen Entschieden.
Finde dich damit ab!
darum geht es mir nicht, es geht darum, dass das Verfahren nicht ordentlich durchgeführt wurde
Eine Absage stellt keinen Verwaltungsakt dar gegen den du Vorgehen kannst, da du in deinen Rechten nicht beschränkt wurdest. Daher macht das keinen Sinn.
Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gilt nur für Behörden die wie bereits gesagt durch Ihr Verwaltungshandeln begünstigend oder eingreifend handelt. Hättest du Rechtsmittel gegen diese Entscheidung offen so hättest du eine Rechtsbehelfsbelehrung bekommen. Da deine Stelle also eine Hochschule eine Anstalt / Stiftung / Körperschaft darstellt und somit eine eigene Rechtsfähige Person darstellt, wäre nur Zivilrechtlich was möglich, was einen Widerspruch nicht darstellen würde.
naja, Spielregeln, an die der Arbeitgeber gebunden ist, gibt es allerdings schon und das Recht auf Widerspruch und Akteneinsicht besteht durchaus.