Bewerbung geht bis zum 15, heißt man kann sich an dem 15 noch bewerben oder ab dem Tag kann man sich nicht mehr bewerben?

2 Antworten

Bei Behörden und staatlichen Einrichtungen wie Unis oder so gelten solche Fristen "bis zum Xten um Mitternacht". Und zwar hart, eindeutig und ohne Diskussion.

Bei Unternehmen und anderen privatwirtscharftlichen Organisationen sind diese Fristen etwas "lockerer", da wird im Zweifel auch noch die Bewerbung vom Folgetag morgens berücksichtigt.

Der 15. ist inklusive, aber das bedeutet nicht, dass Du bis zum 15. Deine Bewerbung abschicken kannst, sondern dass sie spätestens am 15. beim Empfänger sein muss. Also ist es per Post heute schon zu spät, nur online geht noch heute und morgen.