Bewerbung bei Polizei ohne Anschreiben
Hallo.
Ich möchte mich bei der Landespolizei (Niedersachsen) bewerben. Ich habe mir diese "Checkliste über einzureichende Unterlagen" auf der Seite der Polizei Niedersachsen angesehen und bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher, ob ich überhaubt ein Anschreiben beifügen muss, oder ob nur die ausgefüllten Formulare ausreichen. Von Bekannten, welche bei der Polizei tätig sind, habe ich unterschiedliches gehört. Deren Bewerbungen liegen allerdings auch schon ein paar Jahrzehnte zurück.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
4 Antworten
Alle Unterlagen, die nicht gefordert werden, sind Ballast für die Sachbearbeiter. Wenn sie es nicht ablegen MÜSSTEN, würde es wahrscheinlich ungelesen in den Schredder wandern.
Die Einstellung bei der Polizei Niedersachen - und auch in anderen BL - verläuft nach Beamtenrecht. Hier ist im ersten Durchgang die Gleichstellung hohes Gebot. Es geht ja zunächst nur um die Zulassung zum Eignungs- und Auswahlverfahren. Hier ist ein "Abheben von der Masse" weder erwünscht, noch erlaubt. Alle sind gleich. Es gilt nur die Aktenlage bezüglich der Zulassung an einer Hochschule und in den Landesdienst. Es wird nur die Teilnahmeberechtigung geprüft. Alle beginnen die Test bei Null.
Die eigentlich Eignung muss man dann im EAV nachweisen. Hier kannst du dich hervorheben.
Kein Anschreiben. Kein Gedöns. Keine Mappe. Nur das, was explizit gefordert wird.
Alles weitere, was dich evtl. sonst noch auszeichnet, wird im späteren Verlauf des EAV, beim AC/SI vorgelegt/erwähnt werden.
Gruß S.
In Niedersachsen brauchst du kein Anschreiben. Nur die Unterlagen die auf dieser Checkliste aufgeführt sind ausfüllen und hinschicken. Das reicht. Alles andere wäre überflüssig.
Zu einer Bewerbung gehört ein Anschreiben.
Im Anschreiben legst du deine Motivation dar und kannst dich von der Masse abheben.
Nur mit ausgefüllten Formularen wirst du bestimmt gleich aussortiert.
Nicht bei der Polizei. Von der Masse abheben kann man sich im EAV. Vorher ist es aufgrund der beamtenrechtlichen Einstellungsrichtlinien gar nicht erlaubt.
Gruß S.
In Niedersachsen wir kein Bewerbungsanschreiben benötigt.