Bewerbung bei der Bundespolizei?

Youcrafter73  28.01.2025, 16:44

Ohne weiteren Kontext kann man dir hier leider nicht wirklich weiterhelfen ':)

xovanixox811 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 16:46

Ja das ist einfach die Einwilligung zur Akteneinsicht (ermittlungs-/strafakten) und dort sind diese zwei Punkte aufgelistet und ich weiß nicht genau was damit gemeint ist

1 Antwort

Sofern keine Strafakte vorliegt (ich mutmaße dies, da du selbst sagst, dass du nie eine Straftat begangen hast), dann ist dieses Feld überflüssig und muss nicht ausgefüllt werden.

Quelle: https://testhelden.com/bewerbung-bei-der-bundespolizei/

Bei der Einwilligung zur Akteneinsicht gibst du deine schriftliche Erlaubnis, dass die Bundespolizeiakademie Einsicht in deine Strafakten nehmen darf. Sollte eine Ermittlungs- oder Strafakte von dir existieren, musst du die Anschrift des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder der Polizeidienststelle angeben. 
Sollte gegen dich ein Ermittlungsverfahren stattgefunden haben, musst du das in deiner Bewerbung bei der Bundespolizei angeben. Gleiches gilt für jede polizeiliche Ermittlung und alle Ordnungswidrigkeiten, mit denen du in Zusammenhang gebracht werden kannst. Es ist dabei unerheblich, ob das Verfahren abgeschlossen, eingestellt oder gänzlich eingestellt wurde. Auf dem Dokument musst du diesbezüglich drei Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Mit deiner Unterschrift erklärst du automatisch den Wahrheitsgehalt deiner Aussagen. 
Woher ich das weiß:Recherche