Betrugs Versuch Mappe?
Ich hab gerade einen Anruf von meiner Lehrerin erhalten die mir gesagt hat sie möchte meine Mappe mit “ungenügend” bewerten da ich eine von 12 Seiten aus dem Internet kopiert habe, jetzt würde ich gerne die rechtliche Lage “checken” und gerne wissen ob das überhaupt so geht und man das als “Betrugsversuch” zählen kann, denn eine Vorschrift bzw. Eine Aussage wie “nichts aus dem Internet kopieren” ist nie passiert. Außerdem ist es doch nur eine Mappe und nur eine Seite, kann sie das so einfach?
5 Antworten
Politiker müssen wegen so etwas teilweise von ihrem Job zurück treten.
Wenn du fremde Quellen nutzt, musst du diese entsprechend kennzeichnen und die Quelle benennen.
Hast du einen Zettel beigelegt, auf dem du unterschrieben hast, dass du es selbständig gemacht hast? Dann ist es auf jeden Fall ein Betrugsversuch.
Wenn nicht, dann kannst du dich vielleicht damit rausreden, dass du nur vergessen hast, die Quelle dran zu schreiben. Obwohl eine ganze kopierte Seite ohne Quellenangabe schon heftig viel ist. Aber vielleicht ist sie gnädig und gibt dir eine bessere Note als eine sechs, wenn sie denkt, dass du nur zu blöd zum zitieren bist und nicht sie für so blöd hältst, dass sie nicht merkt, wenn du betrügst.
Klar ist das Betrugsversuch.
Die Lehrer sind ja nicht ganz doof und erkennen solche Dinge recht schnell.
Deine Aufgabe war doch, dir selbst Gedanken zu machen und nicht mit Strg c Strg v Dir das Leben zu erleichtern.
Naja, die Aufgabe auf der Seite war es genau aus dem Internet herauszusuchen, von eigenen Gedanken fehlt da jede Spur, ich habe start aber umschreiben einfach abgeschrieben
Es ist doch nur ein "ungenügend" was machst du hier für eine Welle?
Es war ein Betrugsversuch, du hast dir dein ungenügend redlich verdient. Müssen Lehrer jetzt bei jeder Aufgabenstellung sagen "Lösungen aus dem Internet sind nicht erlaubt" ?
Spielt doch keine Rolle, sowas muss man ja wohl nicht erst ankündigen, damit die Schüler wissen, wo der Hase läuft.
Das kann man so sagen jedoch war ja meine Frage ob es rechtlich gesehen so klappt dass sofort die Note 6 gegeben wird wegen einer von 12 Seiten
Und wäre es nicht erst ein Betrugsversuch wenn ich ihr klar gemacht hätte dass ich es selbst gemacht habe
Wenn man selbst etwas schreiben muss ist es doch klar, dass man es nicht abschreiben darf. Erst recht wenn es eine note gibt .
Ja abgeschrieben ist abgeschrieben. Auch in Schulen werden Plagiate mittlerweile verfolgt.
Richtig so.
Naja aber bei einer Klausur wird im Vorhinein gesagt dass ein Betrugsversuch gleich sechs bedeutet