Betrug/Haftbefehl?
Hallo, ich habe mal eine Frage. X hat Y mal 600€ geliehen da X in Not war. Daraufhin haben X und Y ein Vertrag aufgesetzt und eine Ratenzahlung vereinbart. Leider geriet Y wieder in Geld Probleme und konnte somit erstmal nicht zahlen. Y hat X Bescheid gesagt und es kam zum Streit. Nun zeigt X, Y wegen Betrug an. Bei einer Summe von 600€ und keinen Vorstrafen bzw. Erstvorfall, wird dann ein Haftbefehl erlassen? Welche Art von Betrug wäre das?
4 Antworten
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Wegen 600€ gibt es sicher keine Haftstrafe und keinen Haftbefehl!
Wenn Y erklären kann das er durch einen in unvorhersehbare Probleme gekommen ist wird ihm garnichts passieren.
Wenn Y das Geld hat und nur nicht zurückgeben will, oder es irgendwie verzockt hat, dann gibt es eben ein paar Tagessätze Geldstrafe wenn Y erst 21 oder jünger ist vielleicht auch Sozialstunden statt Geldstrafe. Oder vielleicht eine Auflage zu gemeinnütziger Arbeit.
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Ein Haftbefehl wird nicht einfach so erlassen. Da muß schon eine Gerichtsverhandlung mit einer entsprechenden Verurteilung erfolgt sein.
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Das ist Zivilrecht. Kein Strafrecht...
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ja, war ich auch der Meinung aber meine mitgenossen haben ein bisschen zu viel Bier getrunken und meinten mit mir diskutieren zu müssen, also musste ich mal Profis fragen :D Dankeschön!
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Da ist kein Betrug erkennbar.
Zu sehen ist eine Forderung, die X von Y gerichtlich einfordern kann.
(Also Zivilrecht)