Betrug online minderjährig?

4 Antworten

Sie wird bei der Polizei eine Aussage machen müssen. Es wird darauf hinauslaufen, dass sie den Schaden wiedergut machen muss.

Eine Strafe gibts obendrauf. Mit 17 wird Sozialstunden geben.

Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.

gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2.

einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3.

eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4.

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

5.

einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

Sie wurde wegen Betrug angezeigt, muss den Betrag zurück zahlen und nochmal eine Geldstrafe, die Geldstrafe wird an ihr Einkommen angepasst, hat sie kein geld, wird sie Sozialstunden ableisten müssen, sie hat dann auch einen Eintrag bei der Polizei, jeder ihrer künftiger Arbeitgeber sieht also dass sie schonmal wegen Betrug angezeigt wurde.


Raven751  19.09.2019, 01:25

Nicht verwirren lassen. Diese Antwort ist komplett falsch.

  1. Können Jugendliche nicht zu Geldstarfen verurteilt werden.
  2. Wird der künftige Arbeitgeber nichts davon erfahren. das geht nur über Führungszeugnis, da gibt es gerade bei Jugendlichen sehr hohe Hürden. Die sind in diesem Fall bei weitem nicht erreicht.
  3. Sieht kein Arbeitgeber Anzeigen. Da sind wenn überhaupt nur Urteile relevant
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Sie wurde woh wegen Betrug angezeigt. Vemutlich gibts Sozialstunden, evtl. auch eine Verwarnung mit Auflage oder eine Einstellung gegen Auflage. Im Idealfall zahlt sie sofort zurück, das kommt gut vor Gericht.