Betrug bei Fahrzeugkauf?

6 Antworten

Haben wir noch irgend eine Möglichkeit?

Im Grunde genommen nicht. Du kannst einen Titel erwirken und hoffen das sich in den nächsten 30 Jahren was tut. Eventuell erwischt man ihn ja mal mit einem Haufen Euronen in der Tasche. die Wahrscheinlich ist das jedoch nicht.

Wenn dein Anwalt schon nicht weiterweiss...

Das Fahrzeug und den Kaufvertrag hast du doch. Was spricht dagegen, den Brief als verloren zu melden und einen neuen zu beantragen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Niklas767 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 13:22

Leider mache ich mich mit der Aussage Strafbar, weil ich noch nicht in Besitz des Briefes war. Der Brief liegt ja bei seiner Bank und muss noch ausgelöst werden. Den Brief auszulösen wäre eine Möglichkeit aber da reden wir über keine kleine Summe.

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nein da kannst du leider nichts machen, solche Betrügerein kommen auf allen Gebieten vor, nicht nur beim Autohandel :-(

Das ist eine Frage, die Du Deinem Anwalt stellen solltest.


Niklas767 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 13:19

Sicherlich, da geben ich dir recht, dass das eine Frage ist die Hauptsächlich ihm gestellt werden sollte. Dennoch war meine Intention jemanden zu finden der eventuell schonmal solch einen Betrug durchgemacht hat und mir einen Rat geben kann.

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So recht verstehe ich dein Problem nicht.

Hast du noch das Auto, dir fehlt nur der Fahrzeugbrief?

Oder bist du nicht Eigentümer des Autos geworden wegen bösgläubigem Kauf?

Bist du überhaupt noch in Besitz des Autos?

Willst du den Kaufpreis zurück?


Niklas767 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 14:15

Ich bin im Besitz des Fahrzeugs und den Prüfberichten, Scheckhefte etc.. Mir fehlt nur der Fahrzeugbrief. Laut Kaufvertrag bin ich Eigentümer aber ich bin leider nicht im Besitz des Briefes. Am liebsten wäre es mir das Geld zurückzubekommen... mir sind aber alle Möglichkeiten lieb, weil ich sonst komplett ohne Ausgehe.

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furbo  15.05.2020, 16:45
@Niklas767
Laut Kaufvertrag bin ich Eigentümer aber ich bin leider nicht im Besitz des Briefes

Laut Kaufvertrag - ja. Aber gesetzlich? Das Fahrzeug war doch sicherheitsübereignet, oder? War es ein gutgläubiger Kauf? Was sagt denn der Anwalt?

M.E. bist du einem Betrüger aufgesessen. Hast du denn Strafanzeige erstattet?

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