Besucherantrag für die u-haft in Bayern, wie schreibe ich das?

4 Antworten

Vordrucke oder Muster gibt es dafür nicht und diese Frage ist leider derzeit etwas schwer zu beantworten. Daher zunächst mal etwas grundsätzliches.

Besuche von Untersuchungsgefangenen bedürfen in der Regel der Genehmigung des zuständigen Untersuchungsrichters, eventuell, nach Verfügung des Untersuchungsrichters, der zuständigen Staatsanwaltschaft. Um eine Besuchserlaubnis zu erhalten muss man in der Regel persönlich beim zuständigen Gericht erscheinen und sich den Besuchsschein ausstellen lassen. Mit diesem Besuchsschein kann man dann bei der zuständigen JVA einen Besuchtermin ausmachen, geht meist auch telefonisch. Wichtig ist dass man sich zum Besuchstemin mit einem gültigen Passdokument ausweisen kann. Zum Besuch werden nur die im Besuchsschein aufgeführten Personen zugelassen.

Es kann sein, ich weiss es im Moment nicht, das Bayern bereits ein eigenes Untersuchungshaftvollzugsgesetz hat. Darin könnte gergelt sein das auch die JVA selbst die Besuchsscheine vergibt. Gleichwohl kann das Gericht eben wieder verfügen dass nur das Gericht selbst die Besucher zulässt.

Wende Dich also zunächst an das zuständige Gericht.


dadi90 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 09:40

Hab ich alles schon gemacht, die meinten ich muss einen Besucherantrag stellen mit meinen persönlichen Daten und in welchem Verhältnis ich zu ihm stehe.. aber nur wie? War schon bei der Kriminalpolizei und habe beim Gericht angerufen überall die selbe antwort. Muss das wohl sehr ausführlich schreiben - daher dachte ich vllt kann mir jemand sagen auf was ich achten muss..

Das andere habe ich selber schon im Internet gelesen....

Aber danke für die Antwort.

Artus01  27.09.2012, 09:41
@dadi90

Persönlich hingehen (zum Gericht), Ausweis mitnehmen und dann eben die Fragen entsprechend beantworten.

Bei der JVA anrufen und nachfragen.

da hat´s nixi gesucht und wurde fündig :-))) - Der Antrag ist Bestandteil dieser Seite : http://www.nederobert.de/kategorie1/24a6bc96760dca214/24a6bc96770754209.html ... Antrag im Kommentar ..hier geht immer nur 1 Link


Gesetzestext:

§ 24 Recht auf Besuch

1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 24

(1) Der Gefangene darf regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat. Das Weitere regelt die Hausordnung.

(2) Besuche sollen darüber hinaus zugelassen werden, wenn sie die Behandlung oder Eingliederung des Gefangenen fördern oder persönlichen, rechtlichen oder geschäftlichen Angelegenheiten dienen, die nicht vom Gefangenen schriftlich erledigt, durch Dritte wahrgenommen oder bis zur Entlassung des Gefangenen aufgeschoben werden können.

(3) Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Besucher durchsuchen läßt.

Empfohlenes Anschreiben:


Absender...

An die JVA...

Datum...

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf § 24 StVollzG wird ein Besuchstermin bei

Herrn/Frau ....

baldmöglichst beantragt.

Mit freundlichen Grüssen ...


Mehr ist weder notwendig noch hilfreich!


Artus01  27.09.2012, 09:26

Richtig lesen, die Frage bezieht sich auf einen Untersuchungsgefangenen.

dadi90 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 09:38
@Artus01

Ja genau...das heißt/bedeutet jetzt was?

Artus01  27.09.2012, 09:40
@dadi90

Heisst ganz einfach dass es nur für Strafgefangene gilt. Sagt doch der Name schon: Strafvollzugsgesetz.

dadi90 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 09:26

super, vielen Dank !

Habe das auch schon gelesen- aber ich habe gehört, dass ich angeben muss in welchem Verhältnis ich zu dem Gefangenen steh- und erklären muss wie lang ich ihn schon kenne u.s.w mit meiner Adresse und meinen persönlichen Daten?

Ohh man sehr kompliziert das Ganze....

Aber danke für die schnelle Antwort.

75justice75  27.09.2012, 23:20
@dadi90

habe gehört, dass ich angeben muss in welchem Verhältnis ich zu dem Gefangenen steh- und erklären muss wie lang ich ihn schon kenne u.s.w mit meiner Adresse und meinen persönlichen Daten?

Was ist daran kompliziert? Schreib einfach er/sie ist dein/e Freund/in und ab zum zuständigen Gericht. Deine Adresse und persönlichen Daten wirst du doch wohl kennen?!?