Besucherantrag für die u-haft in Bayern, wie schreibe ich das?
Hallo Ihr Lieben,
ich bin echt verzweifelt....habe schon das ganze Internet durchsucht und kann einfach nicht finden, wie man einen Besucherantrag für die U-Haft in Bayern schreibt.
Auf was muss ich achten und was muss ich alles angeben? Wie formuliere ich das Ganze? :(
Wäre super, wenn es irgendeinen Vordruck/Muster geben würde.
Freue mich über die Hilfe von Euch!
Vielen Dank und Liebe Grüße
dadi90
4 Antworten
Vordrucke oder Muster gibt es dafür nicht und diese Frage ist leider derzeit etwas schwer zu beantworten. Daher zunächst mal etwas grundsätzliches.
Besuche von Untersuchungsgefangenen bedürfen in der Regel der Genehmigung des zuständigen Untersuchungsrichters, eventuell, nach Verfügung des Untersuchungsrichters, der zuständigen Staatsanwaltschaft. Um eine Besuchserlaubnis zu erhalten muss man in der Regel persönlich beim zuständigen Gericht erscheinen und sich den Besuchsschein ausstellen lassen. Mit diesem Besuchsschein kann man dann bei der zuständigen JVA einen Besuchtermin ausmachen, geht meist auch telefonisch. Wichtig ist dass man sich zum Besuchstemin mit einem gültigen Passdokument ausweisen kann. Zum Besuch werden nur die im Besuchsschein aufgeführten Personen zugelassen.
Es kann sein, ich weiss es im Moment nicht, das Bayern bereits ein eigenes Untersuchungshaftvollzugsgesetz hat. Darin könnte gergelt sein das auch die JVA selbst die Besuchsscheine vergibt. Gleichwohl kann das Gericht eben wieder verfügen dass nur das Gericht selbst die Besucher zulässt.
Wende Dich also zunächst an das zuständige Gericht.
Bei der JVA anrufen und nachfragen.
da hat´s nixi gesucht und wurde fündig :-))) - Der Antrag ist Bestandteil dieser Seite : http://www.nederobert.de/kategorie1/24a6bc96760dca214/24a6bc96770754209.html ... Antrag im Kommentar ..hier geht immer nur 1 Link
Gesetzestext:
§ 24 Recht auf Besuch
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 24
(1) Der Gefangene darf regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat. Das Weitere regelt die Hausordnung.
(2) Besuche sollen darüber hinaus zugelassen werden, wenn sie die Behandlung oder Eingliederung des Gefangenen fördern oder persönlichen, rechtlichen oder geschäftlichen Angelegenheiten dienen, die nicht vom Gefangenen schriftlich erledigt, durch Dritte wahrgenommen oder bis zur Entlassung des Gefangenen aufgeschoben werden können.
(3) Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Besucher durchsuchen läßt.
Empfohlenes Anschreiben:
Absender...
An die JVA...
Datum...
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf § 24 StVollzG wird ein Besuchstermin bei
Herrn/Frau ....
baldmöglichst beantragt.
Mit freundlichen Grüssen ...
Mehr ist weder notwendig noch hilfreich!
super, vielen Dank !
Habe das auch schon gelesen- aber ich habe gehört, dass ich angeben muss in welchem Verhältnis ich zu dem Gefangenen steh- und erklären muss wie lang ich ihn schon kenne u.s.w mit meiner Adresse und meinen persönlichen Daten?
Ohh man sehr kompliziert das Ganze....
Aber danke für die schnelle Antwort.
habe gehört, dass ich angeben muss in welchem Verhältnis ich zu dem Gefangenen steh- und erklären muss wie lang ich ihn schon kenne u.s.w mit meiner Adresse und meinen persönlichen Daten?
Was ist daran kompliziert? Schreib einfach er/sie ist dein/e Freund/in und ab zum zuständigen Gericht. Deine Adresse und persönlichen Daten wirst du doch wohl kennen?!?
Hab ich alles schon gemacht, die meinten ich muss einen Besucherantrag stellen mit meinen persönlichen Daten und in welchem Verhältnis ich zu ihm stehe.. aber nur wie? War schon bei der Kriminalpolizei und habe beim Gericht angerufen überall die selbe antwort. Muss das wohl sehr ausführlich schreiben - daher dachte ich vllt kann mir jemand sagen auf was ich achten muss..
Das andere habe ich selber schon im Internet gelesen....
Aber danke für die Antwort.