JVA U-Haft?

3 Antworten

Auf freien Fuß kommt er vielleicht ab dem 10. Oktober, aber für eine Bewährungsstrafe muss erst eine Verurteilung erfolgt sein. In Untersuchungshaft kann lediglich eine Kaution hinterlegt werden, gegen die eine Freilassung möglich ist, wenn keine Flucht- und Verdunkelungsgefahr besteht und vom Tatverdächtigen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

In U-Haft ist man nicht auf Bewährung.


Queen637272 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 19:25

Also meinst du war er dann nicht auf Bewährung?

MainSenfdazu  22.09.2024, 19:31
@Queen637272

Untersuchungshaft ist dazu da um zu verhindern, dass Verdächtigte Beweise vernichten oder fliehen oder andere Taten begehen können und hält Tatverdächtige bis zu einem eventuelle Prozess fest.

Eine Bewährungsstrafe ist was ganz anderes: Dafür wurde jemand schon rechtskräftig schuldig gesprochen (verurteilt) und ist damit nicht mehr (nur) tatverdächtig. Und grade Bewährung heißt eben nicht, dass man die Gefängnisstrafe wirklich absitzt, sondern dass man eine höchstens 2-jährige Gefängnisstrafe unter bestimmten Auflagen nur "auf dem Papier" gekriegt hat und wenn man diese Auflagen eine gewisse Zeit (Bewährungsfrist) einhält, dann ist die Bewährungsstrafe damit abgegolten.

Also in Untersuchungshaft (= vor Schuldspruch) kann es sich nicht um eine Bewährungsstrafe und auch sonst nicht um eine Strafe gehandelt haben. Vor dem Schuldiggesprochenwerden gilt jeder vor dem Recht als unschuldig.

Was es mit der Entlassung zum 10. Oktober auf sich hat, kann ich nicht sagen. Da wird Dein Freund seinen Anwalt Dir gegenüber von der Schweigepflicht entbinden müssen ODER es Dir selber sagen müssen.

Auf Deine Frage - nein, er war nicht auf Bewährung. Wenn es U-Haft war.

U- Haft bedeutet, man wartet auf seine Verhandlung...wahrscheinlich wurde die Strafe,Anzeige fallen gelassen...😌🐥

Oder er hat jetzt seine Strafe in U-haft bereits abgesessen...ka...🙃