Bestellung verzögert sich?

2 Antworten

Hi,

Bei Schuldnerverzug gibt es generell kein Rücktrittsrecht, erst nachdem der Gläubiger dem Schuldner eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt hat, kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten.

Das heißt, wenn du diesen Termin als deine Nachfrist festlegst und klarmachst, dass du den Schrank bis dahin brauchst, kannst du nach Paragraph 323 Abs. 1 BGB vom.Vertrag zurücktreten.

Vielleicht hast du es nicht mitbekommen. Aber es ist Weihnachten *yeah*.

Zu diesem Zeitpunkt verschicken tausende Leute Sachen. Das da mal ein Kleiderschrank hinten an die Prioritätsliste gehangen wird ist glaube ich verständlich ;)

Mfg