Bessere Ware als bestellt geliefert, darf ich sie behalten?
Hallo,
ich habe bei einem Chinashop einen Mini PC mit i3 CPU gekauft. 200,-€ bezahlt. Eine Woche später erhalte ich den Mini PC und stelle schnell fest, oh, da ist ja ein i5 drin, also eine Nummer stärker.
Bin ich verpflichtet den Mini PC zurückzugeben oder darf ich ihn behalten?
Grüße AndG68
OK, vielen Dank für die schnelle und rege Beteiligung. Ich schlaf mal drüber :)
5 Antworten
War es ein Versehen, hast Du rechtlich keinen Anspruch darauf die Ware zu behalten. Verlangt der Verkäufer das Produkt zurück, musst Du es rausrücken (Versandkosten muss der Verkäufer tragen).
Vom Grundsatz her liegt ein Sachmangel vor. Ob der zu Deinen Gunsten oder Ungunsten ist spielt dabei erstmal keine Rolle.
Du könntest jetzt einfach Schweigen, in der Hoffnung der Verkäufer hat das nicht bemerkt, und hast damit ein kostenloses Upgrade. Bestraft werden kann Du für dieses Verhalten nicht, zumal Du ohnehin behaupten kannst, Du hättest es garnicht bemerkt, dass eine andere CPU drin ist.
Oder Du meldest Dich beim Verkäufer und frägst nach, ob dies ggfls. sogar Absicht war, quasi als ehrliche Haut. Vielleicht war der i3 gerade nicht verfügbar, weswegen sie die i5-er verbaut haben? Möglich wäre es. In dem Fall wäre es legitim es zu behalten wenn Du mit dieser Art des Sachmangels einverstanden bist (von dem ich stark ausgehe :) ).
https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/lieferung-einer-falschen-sache/
Es gibt kein Recht auf Versehen. Wenn es offensichtlich ein Versehen ist, musst Du es zurücksenden, auf kosten des Verkäufer und hast recht auf Ersatz.
Ich bin ehrlich, ich verstehe das nicht wirklich. Laut Google gibt es widersprüchliche Aussagen. Von "darf man behalten" bis "gib es zurück" ?!?
Der sicherste Weg das herauszufinden wäre den Verkäufer zu kontaktieren.
Ich würde jedoch getreu dem Motto "schlafende Hunde soll man nicht wecken" das Ding einfach behalten und eine Weile Originalkarton etc. aufbewahren für den Fall, dass der Verkäufer die Ware zurück haben will.
Ich würde hier keinen Fehler auf deiner Seite sehen, wenn du es behälst. Es könnte ja auch sein, dass du weniger affin bist und garnicht wüsstest welche CPU da verbaut ist.
Nein, eigentlich nicht.
Eigentlich müsstest du ihn zurückgeben.
Aber dafür müsstest du das ja bemerken zb.
Außerdem interessiert die das einen Rotz.
Das würde die mehr kosten, wenn du zurückschickst.
Behalt einfach. Sollten die das irgendwie herausfinden, dann kannst Du ja sagen, dass Du keine Ahnung hattest, welcher Prozessor verbaut ist.
OK, aber selbst wenn...ist das rechtlich schwammig? Ich will nicht wegen 100,-€ Probleme bekommen. Reizvoll ist es aber schon das die sich vertan haben...
In Bezug auf "verpflichtet den Mini PC zurückzugeben" oder "darf ich ihn behalten" ?