Besitze einen Juwelier laden und habe hier reperaturen von vor über 5 Jahren die unabgeholt sind, angerufen wurde auch schon was soll ich mit diesen sachen tun?
kann ich sie selbst in anspruch nehmen? teilweise eingesetzte steine etc und unabgeholt was kann ich da dafür
5 Antworten
wenn du namen und anschrift der kunden hast, dann schreibe ein "ultimatum" mit fristangabe. läuft das ab, ohne dass die sache abgeholt werden, kannst du sie verwerten oder entsorgen.
du hast ein pfandrecht gegenüber diesen sachen gem. §§ 1204 ff. BGB für deine kosten.
Ich würde vermutlich einen Rechtsanwalt dazu befragen.
Vielleicht kann man eine Veröffentlichung z. B. in die Zeitung setzen. Bis zum Datum XX.XX.XX müssen alle ihre ausstehenden Waren abholen oder die Aufbewahrungsfrist läuft ab.
Natürlich musst du vorher versucht haben sie anzuschreiben oder anzurufen. Wenn du neue Adressen ermitteln möchtest, dann wende dich ans Bürgerbüro. Eine Adressanfrage kostet im Schnitt 12 €. Bei sehr wertvollen Stücken würde ich das machen.
30 Jahre warten...
Dir fehlt die gesetzliche Grundlage, Eigentum von anderen vor einer bestimmten Frist einzusacken.
Nach § 197 BGB beträgt die Wartezeit 30 Jahre.
Wir haben meist immer 10 Jahre gewartet, bevor wir manches zum Fundbüro gebracht haben. Die haben dort eigene Ressourcen den Besitzer ausfindig zu machen (Meldeamt etc.).
Es sei denn, du hattest den Kunden bereits schriftlich in Verzug gesetzt, dann ist es mit Ablauf der Verzugsfrist zwar noch nicht dein Eigentum, aber dir entfällt die Sorgfaltspflicht einer sachgemäßen Aufbewahrung........
Viel schriftlich mahnen und das am besten nach Verschrottung so lange wie möglich aufbewahren. Telefonisch hilft dir am Ende bei einem Anwalt nicht.
Wenn es dann doch abgeholt wird, Lagerkosten in Rechnung stellen.
Gerne Fragen!
U7rmacher
Hi, konnte ich dir mit meiner Antwort weiterhelfen? Falls nicht, helfe ich dir gerne weiter.
Andernfalls freue ich mich auf einen Stern🌟
MartinFranz97, sofern er denn wirklich kaufmännisch und zugelassen tätig ist, sollte sich anwaltlich hinsichtlich des Pfandrechts beraten lassen.
Offene Forderungen (mit entsprechender Rechnung an den Gläubiger) sollten in jedem Falle zeitnah angemahnt und gegebenenfalls auch mit einem entsprechenden Schuldtitel rechtssicher beigetrieben werden.
Ich bin kein Jurist aber Kaufmann, und das Pfandrecht gilt für Juweliere wie auch für die Tante Emma :)
Hallo Martinfranz, 👋
alles in eine kleine Kiste packen und noch 25 J.
aufbewahren. Wenn das Zeug bis dann nicht
abgeholt und bezahlt (inkl. Kosten für die
Aufbewahrung) wurde ... siehst du weiter.
Hinterherrennen, Briefe schreiben und noch
Geld für Porto und auch noch Zeit investieren,
würde ich dafür definitiv nicht.
~~~~~~~
LG 🙋🏻♀️
Also wenn ich einen Juwelierläden hätte, wüsste ich, wie die Gesetzeslage aussieht !