Beschwerde wegen den Schulnoten einreichen?
Hallo, ich habe letztes Jahr meinen MSA an einer Sekundarschule absolviert. Es gibt die Möglichkeit dort Abitur zu machen. Jedoch braucht man für den Übergang einen Mindestdurchschnitt von 3,0. Ich habe einen Notendurchschnitt von 3,2 und bin der Meinung, dass ich in einem Fach (Mathematik) eine bessere Note verdient habe. Mir hätte einen Notenpunkt gefehlt und ich hätte 3,1 und somit ein Recht auf die Nachprüfung zur gymnasialen Oberstufe. Ich habe alle Klassenarbeitsnoten ausgerechnet und bin zudem Entschluss gekommen, dass ich die jetzige Note nicht verdient habe. Jetzt wollte ich fragen ob, es noch eine Möglichkeit noch irgendwie auf der Schule weitermachen zu können (ich finde keine anderen Schulen die mich annehmen), oder mich irgendwo beschweren kann.
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
Jeder Lehrer muss seine Noten begründen können. Jede Note muss einer rechtlichen Prüfung standhalten. Das schriftliche Fach Mathematik wird in der Regel 70% (schriftlich) und 30% (mündlich) gewertet. Du kannst nochmal mit der Lehrkraft sprechen, sofern das zeitlich noch passt. Nimm dann bitte deine Eltern mit. Sollte alles nichts nützen, dann leg Beschwerde gegen die Note ein.
LG
Thus
Du legst Beschwerde bei der Schulleitung ein, revidiert der Fachlehrer seine Note nicht, geht es weiter an die Schulaufsichtsbehörde und die entscheidet dann. Was ich jetzt nicht weiß, ist ob dieser Vorgang landesabhängig ist.
LG
Thus
Thusnelda, vorher nimmst Du die 70/30-Info?
Eigentlich wird das "Mündliche" IMMER stärker gewichtet, als die schriftlichen Ergebnisse.
Und nein, bei Weitem nicht jede Note muss einer rechtlichen Prüfung standhalten. Wo kämen wir da hin, da käme ja niemand mehr zum Arbeiten..
Nur "Verwaltungsakte" sind rechtlich anfechtbar, das heißt Abschluss- und Versetzungszeugnisse. Damit sind die Halbjahreszeugnisse raus, einzelne Arbeiten oder Tests sowieso.
Die Beschwerde hat - jedenfalls nach dem, was hier vorgetragen wurde - keine Chance auf Erfolg.
Die Aussage zu 70/30 ist falsch.
Die Anfechtbarkeit von Noten ist in meinem Bundesland gegeben. Die 70/30 kenne ich von verschiedenen schuleigenen Lehrplänen. Ganz konkret aufgedröselt heißt das, 50schriftl., 30mündl, 20 sonstige Leistungen *Hefte, schriftl Leistungsüberprüfungen (Test), Ergebnisse aus Gruppenarbeiten*.
Okay, aber DAS ist dann ja im Grunde eine 50/50-Regelung, nicht 70/30..
In dem, was landläufig fälschlich als "mündliche Note" gehandelt wird, stecken ja auch die sonstigen Leistungsbeiträge. Also alles, was eben keine Arbeit oder Klausur ist.
Trotzdem ungewöhnlich, dass dem Schriftlichen (bei nur 2-3 Arbeiten pro Halbjahr) ein derartig hoher Stellenwert eingeräumt wird..
Du hast keine Chance - siehe UnionJane.
Es sei denn, es gab irgendwo einen groben Verfahrensfehler; das ist aus deinem Text aber nicht abzuleiten.
Gruß, earnest
Man kann einen Anwalt konsultieren und versuchen rechtlich dagegen vorzugehen.
Die Chance auf einen erfolg ist meines Erachtens nach jedoch verschwindend gering!
ich habe letztes Jahr meinen MSA an einer Sekundarschule absolviert.
Und was hast du in all der Zeit Stressiges gemacht, dass du dich erst nach 1 Jahr darum kümmern kannst?
Mit einer Note, die einem derartiges "verbaut", ist man normalerweise sofort unzufrieden und kümmert sich.
Anrufen, Termin vereinbaren, reden.
In den Ferien sind oft zu Beginn noch der Rektor und Konrektor da.
Ich meine damit das letzte Schuljahr 2016/17. Also einfach beim Sekretariat alles vereinbaren?
Da sagt man gemeinhin dieses Schuljahr, aber egal.
Ja, morgen früh direkt. Problem kurz schildern und um einen Termin bitten.
Seit wann sind bei euch Ferien?
Wurden denn keine Noten besprochen? Hättest dich ja gleich an den Lehrer wenden können, als du die Endnote erfahren hast oder nicht?
Wie genau funktioniert das mit der Beschwerde? Wo soll ich sie abgeben?