Berufsschule negativ, Lehrjahr zu ende?

1 Antwort

Wenn es sich um eine sogenannte gestreckte Abschlussprüfung handelt, fließt dein Ergebnis in die Abschlussprüfung ein. Manchmal gibt es für Teil 1 nichtmal Nachprüfungen, also hast du Glück, dass du deine Note noch verbessern kannst. . Aber du wirst weder deinen Ausbildungsplatz verlieren, noch das erste Ausbildungsjahr wiederholen.

Wenn dein Gesamtrgebnis in der Abschlussprüfung dann später durch den 1. Teil zu schlecht ist, kann es allerdings passieren, dass du die Abschlussprüfung nicht bestehst und daher die Prüfung zum nächsten Termin (6 Monate später) wiederholen musst. Am besten erkundigst du dich bei der Berufsschule oder bei der Kammer, wie das in deinem Fall genau geregelt ist.

Wünsche dir viel Erfolg!