Berichtsheft für Ausbildung im Einzelhandel?

1 Antwort

Ja, und das reicht auch noch nicht. Sie müssen z.B. die Art der Tätigkeit exakt im Detail beschreiben.

“Reinigen einer mit Silbernitrat beschichteten Glasscheibe mit den Maßen 15*20*0,3cm, dazu verwendet wurde ein haushaltsüblicher Polyesterputztuch und ein industrieller Glasreiniger für den gewerblichen Gebrauch. Das Tuch wurde in kreisenden, sowie in schwenkenden und geraden Bewegungen über die Fläche bewegt. Das Ergebnis war eine von Schmutz befreite Spiegelfläche ohne Streifen. Der Vorgang hat 5 Minuten und 42 Sekunden gedauert.“

Natürlich müssen Sie auch vorbereitende und daraus resultierende Tätigkeiten in gleicher Manier festhalten.

Jokus.

Nein. Sie müssen das natürlich nicht so genau aufschreiben. Die Frage sagt mir aber, dass Sie die Anforderungen dazu nicht gelesen haben.

Ein einfaches Festhalten der Tätigkeit ohne Zeitangabe genügt.


szilvi2007 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 20:42

Oh Gott! Ich habe gerade einen Halben Herzinfarkt bekommen!😅 Dankeschön das sie mir geantwortet und geholfen haben.

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