Berechtigung zum Orientierungskurs?

1 Antwort

Eine Berechtigung ist keine Verpflichtung. Sinnvoll wäre es allemal.

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und Orientierungskurs und umfasst in der Regel 700 Unterrichtseinheiten. Hier lernen Zugewanderte die deutsche Sprache und ihnen werden Kenntnisse der deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur sowie die in Deutschland zentralen Werte vermittelt, wie Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
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Der Erstorientierungskurs gibt Teilnehmenden die allernötigste Alltagsorientierung, um ein erstes Ankommen zu erleichtern. Er richtet sich an Menschen, die nach ihrer Einreise und aufgrund ihrer Lebensumstände Bedarf an einem niedrigschwelligen Einstiegs- und Orientierungsangebot haben und für die ein Integrationskursbesuch noch nicht möglich ist.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/06/mittel-integrationskurse.html

Wenn ihr jetzt schon 10 Monate hier seid, habt ihr womöglich bereits Orientierung und benötigt nur noch den Sprachkurs?

Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt sind, wird Ihre Teilnahme gefördert und die Hälfte der Gebühr in Höhe von 4,58 € pro Unterrichtseinheit (UE) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen, d. h. Sie zahlen einen Kostenbeitrag von 2,29 € pro UE.

So ist es in Hamburg geregelt, möglicherweise je Bundesland wieder unterschiedlich.

https://welcome.hamburg.de/deutsch-lernen/15627678/integrationskurs-drittstaatler/

Woher ich das weiß:Recherche