Benötigt man ein Gewerbe wenn ich als Markenbotschaftler arbeite?

3 Antworten

Muss man bei sowas ein Gewebe anmelden?

Ja klar musst du das.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Du machst Werbung, egal wie du das nennst. Die Tätigkeit ist mit Sicherheit nicht in einem Arbeitnehmerverhältnis, sonst würdest du nicht fragen.

Da du sogar eine dauerhafte, auf Entgelt gerichtete Tätigkeit ausübst, benötigst du ein Gewerbe schon vor Beginn deiner Tätigkeit. Die zu erwartende Summe ist zunächst einmal nebensächlich, es geht um deine Vorstellung dazu.

Du hast einen Vertrag mit der Firma. Deshalb müssten dir eigentlich auch die Bedingungen deiner Tätigkeit bekannt sein.

Wenn du nicht sozialversicherungspflichtig oder auf Minijob-Basis angemeldet bist, dann ja.

Eine Tätigkeit mit der Absicht auszuführen um Geld damit zu verdienen, benötigt ein Gewerbe.

Es müssen sogar neuerdings Flaschensammler (theoretisch) ein Gewerbe anmelden

Nachtrag: https://www.24hamburg.de/verbraucher/pflicht-wann-schon-gewusst-flaschen-pfand-sammeln-steuer-92107440.html


Mungukun  01.08.2024, 15:00
Es müssen sogar neuerdings Fladchensammler (theoretisch) ein Gewerbe anmelden

Das nicht. Flaschen sammeln sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3, BFH-Urteil vom 06.06.1973 (BStBl II S. 727)

Das Urteil ist außerdem nicht so neu, wie du siehst, sondern schon über 50 Jahre alt.

0
SimpleHuman  01.08.2024, 15:02
@Mungukun

Das hab ich zuletzt erst gelesen, dass Flaschenpfand nun versteuert werden muss, ab einem bestimmten Betrag. Ist das falsch?

0
Mungukun  01.08.2024, 15:05
@SimpleHuman
Das hab ich zuletzt erst gelesen, dass Flaschenpfand nun versteuert werden muss, ab einem bestimmten Betrag. Ist das falsch?

Falsch ist das nicht, dass das versteuert werden muss, wenn sie Freigrenze von 256 € im Jahr überschritten ist, aber eben als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und nicht als gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG.

Da es keine gewerblichen Einkünfte sind (anders als die Tätigkeit des Markenbotschafter des FS), ist auch keine Gewerbeanmeldung notwendig.

Das ist aber wie gesagt nicht erst nun der Fall, sondern schon seit 1973 so.

1