Hallo,
ich habe vom 01.09.2008 bis einschließlich 31.08.2011 in einem Arbeitsverhältnis gestanden. Am 24.02.2010 wurde ich allerdings aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Berufsunfähig Krankgeschrieben.
Das ganze nahm den normalen Ablauf inkl. Rehamaßnahme.
Jetzt zu meiner Frage,
Ich habe in dem Angestelltenverhältnis doch Anwartschaften für ALG I gesammelt.
Meine Krankengeldhöhe betrug 795,00 Euro.
Der Krankengeld bezug begann am 07.04.2010 und endete mit Aussteuerung am 23.08.2011.
Ich habe ab dem 01.09.2011 einen Antrag auf Arbeitslosengeld I gestellt.
Alle Unterlagen liegen dem Amt vor. Jetzt ist mein Problem, wie kann es sein das die Agentur ein ALG I in Höhe von 575 Euro berechnet?
Man hat mir zuvor in der Agentur gesagt, dass es richtig ist, das ALG I dieselbe Höhe wie Krankengeld hat.
Die Daten nochmal:
Arbeitsverhältnis: 01.09.2008 - 31.08.2011
Krankengeldbezug (ausgesteuert): 07.04.2010 - 23.08.2011
Krankengeldhöhe: 795 Euro
Arbeitslosengeldhöhe lt. Berechnung vom 01.09.2011: 575 Euro.
Wie kann das sein? Krankengeld darf doch gar nicht gemindert werden? Wozu wollten die von meinem Arbeitgeber Verdienstnachweise wenn Sie diese nicht zur Berechnung nutzen?
also auch Sonntag oder nur Arbeitstage ?