Bekommt man mit Behinderten-Ausweiß (100%) Flugrabatt? - bitte schnell - Danke!

12 Antworten

Leider wissen immer noch nicht viele Menschen, dass es sehr wohl einen "behindertenrabatt" gibt. Allerdings NUR FÜR MENSCHEN MIT EINEM BEHINDERTENAUSWEIS auf dem dann das Merkmal "B" Begleitung erforderlich eingetragen ist. Dabei spielt es keine Rolle ob der Behinderte selbst 50% oder 100% im Ausweis stehen hat.

Wenn nun dieses Merkmal "B" anerkannt wurde, so reist diese BEGLEITUNG (also z. B. der Sohn oder Enkel des Opas) KOSTENLOS sowohl im Zug als auch im Flugzeug. Bei der Bahn steigt man einfach mit in den Zug und braucht keine Fahrkarte. Bei Lufthansa und Air Berlin bekommt man das "kostenlose" Ticket am Schalter oder von der Hotline ausgestellt. Wobei "kostenlos" sich lediglich auf den Flugpreis bezieht. Die Steuern müssen auf alle Fälle bezahlt werden.

Die TURKISCH AIRLINE gewährt auf ALLE ihre Flüge für Behindert und deren Begleiter generell 25% Ermässigung.

Wenn das Kennzeichen "B", also Begleitung vorliegt, müssen DB und Deutsche Fluglinien innerhalb Deutschlands ein zweites Ticket kostenlos raus rücken. Kostenlos kann der Behinderte, allein nur innerhalb eines eines Verkehrsverbund mit gekaufter Jahreswertmarke 60,-€, fahren


Aicher98  21.12.2015, 11:26

Ich hab die Wertmarke kostenlos bekommen

kannst Du mir den Arzt nennen, der Deinen Opa eine 100%tige Behinderung bescheinigt??? bei dieser behinderung dürfte Dein Opa nicht mehr reisefähig sein... bei 100% hat er ja Pflegestufe 3.... muß mich wundern wie sowas geht??? STAUN STAUN


Aicher98  21.12.2015, 11:31

1) Der Arzt existiert nicht.

2) Reisefähigkeit hat nichts mit dem GdB zu tun.

3) Die Pflegestufe ist nicht abhängig vom GdB

4) Bitte achte auf Rechtschreibung (groß/klein, ss/ß)

Ohje, der GdB errechnet sich aus der Summe der anerkannten Erkrankungen. Jede Erkrankung hat eine Zahl in Prozent... Der Arzt spielt bei der Antragstellung nur die Rolle des Berichtschreibers. Mehr nicht. Er darf nicht entscheiden. Das darf nur eine Behörde. Viele Airlines bieten Rabatte oder kostenfreie Sitzplatzreservierungen an. Einen Rechtsanspruch hat man nicht, da es sich beim Schwerbehindertenrecht um deutsches Recht gilt. Außerdem darf man nicht vergessen, dass Fliegen schon fast nichts mehr kostet.. Also, wo ist das Problem? Airlines sind nicht mal verpflichtet, eine Begleitperson kostenfrei zu befördern. Immer schön auf dem Teppich bleiben