Bekommt der Anwalt Aktualisierungen in einer Akte mit?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du bereits einen Verteidiger hast, werden etwaige Zustellungen auch an diesen bewirkt. Über Änderungen an der Ermittlungsakte erfährt man aber natürlich nichts, zumal sowieso die Ermittlungsakten i. d. R. noch in Papierform geführt werden.

Wenn eine Ergänzung der Akte stattfindet, müsste entsprechend erneut Einsicht genommen (§ 32f II 1 StPO) oder die neuen Aktenbestandteile auf Antrag hin erneut zur Verfügung gestellt werden, bspw. durch Übermittlung von Kopien per EGVP (§ 32f II 2 StPO) oder durch die Bereitstellung zur Mitnahme (§ 32f II 3 StPO).

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

KOGINATURE 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 16:37

Danke für die Antwort. Ist es eher von Vorteil oder normal dass die Dauer der Ermittlungen sich über fast zwei Jahre erstrecken können? Z.b bei einem btmg Vorwurf geringe Menge und wenn gleich zu Beginn Akteneinsicht gewährt wurde? Geschehen dann meist noch Ermittlungen oder verstaubt die Akte derweil in einem Archiv?

0
ruhrgur  26.07.2024, 16:45
@KOGINATURE
Ist es eher von Vorteil oder normal dass die Dauer der Ermittlungen sich über fast zwei Jahre erstrecken können?

Nein, das kann bei der aktuellen Arbeitslast unserer Justiz leider vorkommen, je nachdem welche StA und welche Abteilung dieser für den Fall zuständig ist.

wenn gleich zu Beginn Akteneinsicht gewährt wurde?

Das ist nicht ungewöhnlich. Akteneinsicht ist immer zu gewähren, solange dies den Untersuchungszweck nicht behindern würde.

Geschehen dann meist noch Ermittlungen oder verstaubt die Akte derweil in einem Archiv?

Aktiv ermittelt werden wird hier nicht mehr, abgeschlossen ist der Fall aber nicht. Um ganz sicher zu gehen, kannst du als Beschuldigter auch beantragen, dass du über eine etwaige Einstellung informiert wirst (§ 170 II 2 Hs. 2 StPO). Der Fall wird keine hohe Priorität haben und entsprechend langsam bearbeitet, die wesentlichen Ermittlungen dürften aber bereits kurz nach Aktenanlage abgeschlossen gewesen sein.

0
KOGINATURE 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 16:51
@ruhrgur

Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Info und viele LG🌞

1

Dazu müsste er erneut eine Akteneinsicht beantragen.

Allerdings werden die Akten in der Regel erst zur Einsicht an den Anwalt gesandt wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, denn er kann erst dann damit was anfangen.


KOGINATURE 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 16:30

Danke für die Antwort. Also könnte man davon ausgehen, dass wenn eine Akte gleich zu Beginn zur Sichtung bereitgestellt wird, nicht mehr viel dazukommen wird, die Akte eigentlich nur darauf wartet ihren Weg zur nächsten Stelle zu finden? Oder gilt hier der Satz " Ausnahmen bestätigen die Regel"? Kann sowas schonmal bis zu 2 Jahre dauern?

0
Artus01  26.07.2024, 16:37
@KOGINATURE

Das kann man zunächst mal annehmen. Das sowas 2 Jahre dauert ist allerdings selten, aber nicht unmöglich. In solchen Fällen kommt schonmal eine Zwischeneinsicht in Betracht. Je nach Fall sind ein paar Monate aber nicht unüblich.

1

Nein, das erfährt er nicht. Er könnte aber erneut eine Akteneinsicht beantragen.