Bekommen Vermächtnisnehmer ihr Vermächtnis (Erbe) von "Amts wegen" (via Notar), automatisch oder vom Alleinerbe?

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Ein Notar ist keine staatliche Stelle und ist generell nie in Nachlasssachen tätig. Das Nachlassgericht hat mit der Abwicklung der Erbschaft aber auch nichts zu tun. Das ist allein Sache der Erben.

Hier müssen die Vermächtnisnehmer also ihren Anspruch gegenüber dem Alleinerben geltend machen. Der Alleinerbe erfüllt den Anspruch, indem er das Geld auszahlt. Ein Testamentsvollstrecker wurde nicht ernannt.

Die Vermächtnisnehmer müssen ihr Vermächtnis beim Erben einfordern. Das regelt sonst niemand für die Vermächtnisnehmer, außer evtl ein Anwalt.

Vorab bemerkt: Ein Vermächtnisnehmer ist kein Erbe.

Wenn kein Testamentsvollstrecker benannt wurde, dann gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Das Testament "liegt" privat beim Erblasser. Dann muss der voraussichtliche Erbe das Testament beim Nachlassgericht einreichen. Je nach Inhalt des Testaments kann ein Nachlasspfleger bestellt werden. Das Nachlassgericht informiert dann neben den benannten Erben auch die Vermächtnisnehmer, die dann ihr Vermächtnis beim Erben einfordern können
  2. Das Testament wurde beim Nachlassgericht hinterlegt. Dann eröffnet das Gericht das Testament und informiert die Beteiligten. Das weitere Procedere ist wie 1.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig