Bekomme ich eine Strafe wenn ich bei eBay Tickets vom FC Bayern inserieren und den Verkauf doch noch zurück gezogen habe?
Und zwar habe ich bei eBay 2 Tickets reingestellt. Ich habe die Tickets online verkauft aber nach einer halben Stunde wegen schlechtem Gewissens doch noch zurück gezogen und das Geld per PayPal an die Person zurück geschickt. Die Person hat mich dann beleidigt beim FC Bayern gemeldet wegen Schwarzmarkt handel. Der FC Bayern hat mir am selben Tag eine Email zukommen lassen das ich vermutlich gewinnbringend Tickets verkaufe, was ich ja im Endeffekt doch nicht getan habe und mir jetzt ein Anwaltsschreiben erwartet. Was kommt auf mich zu und was kann ich machen ?
2 Antworten
Dem Käufer stehen die Tickets zu da hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen ist; und von dem kannst Du nicht einseitig zurücktreten.
Also schließ den Kauf lieber ab, bevor der Käufer die Tickets einklagt.
Und dann lass Dich überraschen, ob der FC Bayern tatsächlich was unternimmt.
Zumindest wirst Du ziemlich sicher von weiteren Ticketkäufen ausgeschlossen werden.