Bekomme ich eine Anzeige,wenn ich meine Gruppe "Freaky Friday" nenne?
Bekomme ich eine Strafanzeige, wenn ich meine WhatsApp-Gruppe "Freaky Friday" nenne? Ich meine, weil es ja schon einen Film gibt, der "Freaky Friday" heißt.
Außerdem gibt es vielleicht schon eine andere WhatsApp-Gruppe, die "Freaky Friday" heißt, was ich nicht weiß.
Es gibt auch ein Lied von Chris Brown und Lil Deaky, das "Freaky Friday" heißt.
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Solange deine WhatsAppGruppe rein privat ist und nicht öffentlich genutzt wird, sollte es keine Probleme geben.
Wenn du dir trotzdem Sorgen machst, dann probiere eine falsche Schreibweise oder Leetspeak.
unter Umständen eine strafbewährte Unterlassungsverfügung, wenn der jenige, der die Namensrechte inne hat, da etwas gegen hat, dass du seinen guten Namen verwendest.
Eine Anzeige in dem Sinne kannst du zwar kassieren, aber bestraft werden wirst du nicht dafür, jedenfalls nicht im strafrechtlichen Sinne, da hier der böswillige Vorsatz fehlt.
Ich kann aber nicht erkennen, dass der Begriff "freaky friday" rechtlich geschützt sein sollte.
mein damaliges Lieblings Restaurant, als ich Teenagerin war, hatte ein ganz ähnliches Problem. mit "nur" glaube ich rund 700 € für die strafbewärhte Unterlassungsverfügung sind die damals davongekommen. Seither dürfte der Laden nicht mehr "Big Apple" heißen. Danach war es dann eben das "Food Attack" Den Namen hat sich der Inhaber dann aber schützen lassen, damit so was nicht noch mal passiert.
lg, Anna
Stark. Wie kann man auf so eine irsinnige Frage so eine lange und ausführliche Antwort geben? Schade.