bekifft Auto fahren?
Was passiert wenn man bekifft beim Auto fahren erwischt wird
6 Antworten
Zuerst wird eine Blutprobe angeordnet .
Sollte der THC Wert >1,1 ng/ml Blut übersteigen wird
- entweder ein Bußgeldbescheid erlassen 500€ Geldbuße + 28,50 € Gebühren +2 punkte +1 Monat Fahrverbot beim ersten Verstoß . A- Verstoß + Probezeitmaßnahmen
- ein Strafverfahren nach § 316 STVG eingeleitet + Entziehung der Fahrerlaubnis
Sollte der Wert <1,1 ng/ml Blut sein passiert Strafrechtlich nichts !
Die Fahrerlaubnisbehörde wird nach § 2 Abs. 12 STVG informiert . ( auch bei Fußgängern )
Diese leitet i.d.R nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 FEV vorbereitende Maßnahmen zur Entziehung der Fahrerlaubnis ein .
Hier wird meistens ein Fachärztliches Gutachten eingefordert um das konsumverhalten zu prüfen .
Mit der Fahrerlaubnis vereinbar sind :
- der einmalige Konsum ( Probierkonsum )
- der gelegentliche Konsum mit trennungsvermögen zum Straßenverkehr
Man hat immer Probleme mit dem Führerschein wenn man Cannabis in der Öffentlichkeit aufgegriffen wird .
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal
- 500 EUR, zwei Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal
- 1.000 EUR, zwei Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ab dem dritten Mal
- 1.500 EUR, zwei Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot
Gefährdung des Straßenverkehr/Gefährdung unter Drogeneinfluss
- drei Punkte in Flensburg, Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
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Quelle: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-drogen/
Ist ne Straftat wenn du noch wirklich bekifft bist. Führerscheinentzug garantiert. Falls nur noch Abbauprodukte vorhanden sind wie schon beschrieben.
dann ist lange der führerschein weg und man bekommt ihn erst wieder wenn man mindestens 6 monate regelmässig zu einem drogenscreening geht ,wo geprüft wird ob man irgendwelche drogen konsumiert hatte in der letzten zeit,kann man in haaren,urin usw nachweisen
Führerschein weg und Geldstrafe.
§ 316 STVG > § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr)