Beim Finanzamt melden?

2 Antworten

Ich habe meine Unterlagen zur Anmeldung erst jetzt eingereicht beim Finanzamt

Mit anderen Worten: Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Dieser ist elektronisch beim zuständigen Finanzamt zu übermitteln)

Nachdem der Fragebogen überprüft wurde, kriegst du eine Steuernummer mitgeteilt.

Muss ich mit Folgen rechnen?

Hier würde ich Nein sagen. Es liegt ja noch keine Steuerhinterziehung vor und du brauchst auch nicht mit einem Bußgeld zu rechnen (Bei einem Gewerbe wäre dies u.U. anders).

Nur wenn du, sofern du den Fragebogen nicht geschickt hast, dir weiterhin Zeit lässt, kann das FA dessen Abgabe auch durch Zwangsgeld erzwingen.

Ich habe im Internet gelesen, dass es innerhalb von vier Wochen geschehen muss. Stimmt das?

Ja. Die Anmeldung muss binnen 4 Wochen nach Tätigkeitsaufnahme erfolgen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

stern7868 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 20:42

Vielen Dank für die Antwort, dies hilft mir auf jeden Fall. Also mit Folgen meine ich, ob ich irgendwie mit ner Strafe oder irgendwas rechnen muss, weil ich es nicht innerhalb der vier Wochen angemeldet habe. Leider kannte ich mich nicht aus. Ich hatte vorher immer nur Minijobs wo ich mich nie um sowas kümmern musste.

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Giota210  27.06.2024, 20:44
@stern7868

Nein.

Übermittel einfach den Fragebogen ,sofern du es noch nicht getan hast (Tipp: Wähle für die Umsatzsteuer am besten die Kleinunternehmerregelung aus) und gut ist.

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stern7868 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 21:25
@Giota210

Dankeschön, das war sehr hilfreich. Ich hab noch ne andere Frage, falls Sie mir diese beantworten können. Unzwar ich kriege Fahrtkosten erstattet, zählen diese auch zum Einkommen oder ziehe ich diese vom erwartetetem Einkommen ab? Ich hab die nämlich nicht mit berechnet. (Ich fahre in andere Städte, die weit entfernt sind und kriege halt dafür halt die Fahrtkosten)

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Giota210  27.06.2024, 21:40
@stern7868
Unzwar ich kriege Fahrtkosten erstattet

Vom Arbeitgeber?

zählen diese auch zum Einkommen oder ziehe ich diese vom erwartetetem Einkommen ab?

Kommt drauf an.

Erstattete Fahrtkosten mindern deine Werbungskosten (Fahrtkosten als Reisekosten) und sind insoweit auch steuerfrei (§ 3 Nr. 16 EStG).

Soweit denen gegenüber keine entsprechende Werbungskosten stehen, ist das Arbeitslohn, der auch steuerpflichtig ist.

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Ja das stimmt, § 138 (1) S. 3; (4) AO.

Die Missachtung der Anzeigepflicht is keine Ordnungswidrigkeit an sich. Da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist hast du auch nix hinterzogen.

Sollte Umsatzsteuer geschuldet sein könnte man tatsächlich von einer Steuerverkürzung sprechen. Die USt entsteht mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, dem Quartal meistens. Wenn du also erst danach die Tätigkeit anmeldest (und Anmeldungen abgibst) dann wäre das ein Problem

Man hätte Zwangsgelder anordnen können, oder Besteuerungsgrundlagen schätzen können - ist aber schwierig wenn man von der Tätigkeit gar nichts wusste.